Europaflagge und Euromünzen

Hauptinhalt

EU-Förderung


Eckpunkte der Förderphase 2014 – 2020

Straße mit Pfeil Richtung 2014

© Coloures-pic/Fotolia

Die Förderphase bildet den zeitlichen Rahmen für die Förderprogramme der Europäischen Union. Die neue Förderphase 2014 bis 2020 hat mit den ersten Genehmigungen der Operationellen Programme der einzelnen Strukturfonds begonnen. Kennzeichnend für die aktuelle Förderphase ist ihre Ausrichtung an der Strategie Europa 2020.

Europa 2020 ist die Strategie der Europäischen Union für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in Europa. Mit ihr sollen die Mitgliedstaaten ein hohes Maß an Beschäftigung, Produktivität und sozialem Zusammenhalt erreichen. Die Strategie enthält fünf Kernziele in den Bereichen:

  • Beschäftigung,
  • Forschung und Entwicklung,
  • Klimawandel und nachhaltige Energiewirtschaft,
  • Bildung,
  • Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung.

Die fünf Kernziele sehen quantitative Ergebnisse für das Jahr 2020 in den genannten Bereichen vor. So sollen bis 2020 zum Beispiel 75 Prozent der 20- bis 64-Jährigen in Arbeit stehen. Gleichzeitig soll die Anzahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen oder bedrohten Menschen um mindestens 20 Millionen gesenkt werden.

Thematische Konzentration auf Ziele und Investitionsprioritäten

Eine thematische Konzentration auf eine begrenzte Anzahl von Zielen und Schwerpunkten, sogenannten Investitionsprioritäten, soll dafür sorgen, dass die wirtschafts- und strukturpolitischen Maßnahmen wirksamer und messbarer als bisher greifen. Die Europäische Kommission stellt basierend auf der Strategie Europa 2020 die folgenden Ziele zur Auswahl:

  1. Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation,
  2. Verbesserung der Barrierefreiheit sowie der Nutzung und Qualität von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT),
  3. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), des Agrarsektors und des Fischerei- und Aquakultursektors,
  4. Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft,
  5. Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des Risikomanagements,
  6. Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz,
  7. Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen,
  8. Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte,
  9. Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung von Armut und Diskriminierung,
  10. Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen,
  11. Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung.

Aus diesen thematischen Zielen wählen die Mitgliedstaaten ihre Investitionsprioritäten. Hierbei müssen sie Vorgaben zur Verwendung ihrer Fördermittel beachten. So müssen sie mindestens 60 Prozent der Mittel aus dem Strukturfonds EFRE einsetzen für die Bereiche:

  • Forschung, technische Entwicklung und Innovation,
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und
  • Verringerung der CO2-Emissionen.

Gemeinsamer Strategischer Rahmen (GSR)

Die fünf Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF),

  • der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),
  • der Europäische Sozialfonds (ESF),
  • der Kohäsionsfonds (KF),
  • der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und
  • der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF),

haben auch in der aktuellen Förderperiode einen bedeutenden Anteil an der EU-Förderung und somit an der Strukturpolitik. Zur Neuordnung der Struktur- und Kohäsionspolitik fasst die Europäische Kommission die Struktur- und Investitionsfonds unter einem Gemeinsamen Strategischen Rahmen (GSR) zusammen. Der GSR enthält zentrale Maßnahmen und Leitlinien zur Programmplanung, die für alle Fonds gelten.

Neue Konditionalitäten

Die Mitgliedstaaten müssen in der neuen Förderphase Bedingungen, sogenannte Ex-ante-Konditionalitäten, erfüllen, um Mittel erhalten zu können. Diese Bedingungen sind auf die einzelnen Ziele der Europa-2020-Strategie abgestimmt. Zu den Ex-ante-Konditionalitäten gehören zum Beispiel eine intelligente Spezialisierungsstrategie oder ein geeigneter ordnungspolitischer Rahmen für die Unternehmensförderung.

Außerdem wird die Europäische Kommission die Fortschritte einzelner Operationeller Programme jährlich messen und überwachen. Die Freigabe weiterer Fördermittel wird dann davon abhängig gemacht, dass die Regionen zuvor festgelegte Etappenziele, sogenannte Ex-post-Konditionalitäten, erfüllt haben. Das Monitoring der Fortschritte bei allen Programmen soll eine stärkere Orientierung auf das Ergebnis gewährleisten.

Leistungshonorierung

Die Regionen, die ihre Etappenziele in vollem Umfang erreichen, erhalten bei einer Halbzeitüberprüfung eine Leistungshonorierung. Die Leistungshonorierung besteht aus einem Bonus der leistungsgebundenen Reserve. Die Reserve legt die Europäische Kommission bei der Mittelzuweisung beiseite. Die Reserve besteht aus insgesamt 5 Prozent der Länderzuweisung jedes Fonds.

Sollten die Mitgliedstaaten einzelne Etappenziele nicht erreichen, kann die Kommission Fördermittel aussetzen. Sollten Mitgliedstaaten die Ziele eines Programms erheblich verfehlen, kann die Kommission Fördermittel auch ganz streichen.

Partnerschaftsvereinbarung

Jeder Mitgliedstaat erstellt für die Förderperiode 2014 – 2020 eine Partnerschaftsvereinbarung. Dabei handelt es sich um ein Dokument, in dem die Gesamtstrategie für ein Land zur EU-Strukturförderung dargelegt wird. Die Partnerschaftsvereinbarung ist mit der EU-Kommission zu verhandeln. Sie bestimmt die strategische Ausrichtung der Operationellen Programme (OP). Sie legt gleichzeitig verpflichtende Ziele fest. Die Ziele sollen klar und messbar sein und darlegen, wie die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds zu ihrer Verwirklichung beitragen.

Die EU-Kommission hat am 22. Mai 2014 die Partnerschaftsvereinbarung mit Deutschland angenommen. Damit steht die Strategie für den Einsatz der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) in Deutschland fest.

Bürokratieabbau

Die EU will die Bürokratie in der neuen Förderphase weiter abbauen und Verfahren vereinfachen. Um den Verwaltungsaufwand für mögliche Begünstigte zu verringern, hat die EU-Kommission einen Fortschrittsanzeiger verfasst. Er umfasst mehr als 120 Maßnahmen, die die Ausgabenprogramme vereinfachen. Damit reduziert die EU die Verwaltungslasten und die Kosten für Mittelempfänger und für sämtliche sonstigen Beteiligten.

Aufteilung der Regionen in Kategorien

Grundsätzlich sind alle Regionen förderfähig. Die EU teilt die Regionen in der neuen Förderphase in drei Kategorien. Je nach Förderintensität unterscheidet sie:

  1. weniger entwickelte Regionen, deren Sozialprodukt weniger als 75 Prozent des EU-Durchschnitts beträgt – sie erhalten bis zu 85 Prozent EU-Kofinanzierung;
  2. Übergangsregionen, deren Sozialprodukt zwischen 75 Prozent und 90 Prozent des EU-Durchschnitts liegt – sie erhalten bis zu 60 Prozent EU-Kofinanzierung; 
  3. stärker entwickelte Regionen, deren Sozialprodukt pro Kopf über 90 Prozent des Durchschnitts liegt – sie erhalten bis zu 50 Prozent EU-Kofinanzierung.

Stärkung des territorialen Zusammenhalts

Die EU will den territorialen Zusammenhalt in den nächsten sieben Jahren weiter stärken. Bei der territorialen Entwicklung Europas geht es darum,

  • die Stärken jedes einzelnen Gebietes zu nutzen,
  • die mit Konzentrationen einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen,
  • die Anbindung der Gebiete zu verbessern und
  • die Zusammenarbeit weiter zu entwickeln.

Dafür ist es nötig, dass die Länder und Regionen die europäische territoriale Zusammenarbeit ausbauen. Der Ausbau soll den Erfahrungsaustausch zwischen nationalen, regionalen und lokalen Akteuren fördern. Ein gemeinsames Vorgehen soll landes- und regionenübergreifende Probleme lösen.

Finanzrahmen

Der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) 2014 – 2020 legt das Budget für die Umsetzung der Strategie Europa 2020 fest. Das Gesamtbudget ermöglicht Investitionen in Höhe von bis zu 960 Milliarden Euro für Verpflichtungen und 908,4 Milliarden Euro für Zahlungen. Für Instrumente für unvorhergesehene Umstände sowie für den Europäischen Entwicklungsfonds gelten die Obergrenzen des MFR nicht. Durch diese Instrumente kann die Europäische Kommission zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 36,8 Milliarden Euro bereitstellen.

Auf Deutschland entfallen in den nächsten sieben Jahren 27,5 Milliarden Euro: Für die EU-Struktur und Sozialfonds 19,2 Milliarden Euro und für den Landwirtschaftsfonds 8,3 Milliarden Euro.

Operationelle Programme

Derzeit ist die Umbruchphase von der Förderperiode 2007 – 2013 zur Förderperiode 2014 – 2020. Die Operationellen Programme (OP) für die neue Periode müssen zum Teil noch von der EU genehmigt werden. Für das Operationelle Programm EFRE NRW liegt die Genehmigung seit dem 17. November 2014 vor. Aus der bisherigen Förderperiode können die Mitgliedstaaten geförderte Projekte noch bis Ende 2015 abwickeln.

Eckpunkte Förderphase in Nordrhein-Westfalen

Die Prioritäten für die Investitionen der neuen Förderphase in Nordrhein-Westfalen hat das Land in mehreren Operationellen Programmen erarbeitet. Die inhaltlichen Themen und Schwerpunkte der Operationellen Programme 2014 lauten:

  • Forschung und Innovation (einschließlich Umweltwirtschaft) (EFRE, ELER),
  • Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (einschließlich Ressourceneffizienz); Bildungs- und Kompetenzentwicklung, Beschäftigungs- und Fachkräftesicherung (EFRE, ESF, ELER),
  • Energieeffizienz und Klimaschutz (EFRE, ELER),
  • Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut (EFRE, ESF, ELER),
  • Umweltschutz, nachhaltige Nutzung der Ressourcen, ländlicher Raum (EFRE, ELER).

Für die Bezirksregierung Münster kommen Fördermittel aus folgenden Fonds infrage:

  • Europäischer Fonds für regionale Zusammenarbeit (EFRE),
  • Europäischer Sozialfonds (ESF),
  • Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER).

Wo immer es machbar ist, sollen die Mittel der drei Fonds kombiniert werden. In der Förderperiode 2014 + soll es Förderungen aus einem Guss geben.

Deshalb setzt Nordrhein-Westfalen die Fonds EFRE und ELER für alle gewählten Investitionsprioritäten ein. Daneben sollen Mittel aus dem ESF-Fonds die Schwerpunkte

  • Wettbewerbsfähigkeit von KMU, Bildungs- und Kompetenzentwicklung, Beschäftigungs- und Fachkräftesicherung sowie
  • Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut

unterstützen.

Rechtsvorschriften

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates

Downloads

Verwandte Themen

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}