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Symbolbild © Bezirksregierung Münster


17.01.2020
Öffentlichkeitsbeteiligung: Entfristung des Steinbruchs der Firma Dyckerhoff

Münster/Lengerich. Der Antrag und die Unterlagen für die Entfristung des Steinbruchs Lengerich der Firma Dyckerhoff liegen ab Ende Januar 2020 aus. Die Firma Dyckerhoff GmbH hat bei der Bezirksregierung einen Antrag gestellt, um die 20 ha große Abgrabungsfläche ohne zeitliche Beschränkung abgraben zu dürfen.

Die bisherige Genehmigung erlaubt eine Abgrabung nur bis Februar 2027. Der Antrag wird jetzt von der Bezirksregierung Münster in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft. Die Abgrabungsfläche, für die die Entfristung beantragt wird, entspricht der Fläche, die bereits im Februar 1999 genehmigt wurde. Der Unterschied zur aktuellen Nutzung besteht nur im Zeitraum. Es wird keine zusätzlichen Flächen, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen oder biologische Vielfalt beansprucht. Da die Fläche nicht stärker und nicht auf andere Weise genutzt werden soll, findet keine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung statt. Im Rahmen der Genehmigung in den 90er Jahren wurden bereits Maßnahmen getroffen, die die Auswirkungen der Abgrabung vermeiden, minimieren oder kompensieren.

Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen vom 27. Januar bis einschließlich 26. Februar 2020 in der Stadt Lengerich, der Gemeinde Lienen und in der Bezirksregierung Münster (Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster) aus. Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 27. Januar 2020 bis einschließlich 11. März 2020 bei den genannten Behörden schriftlich und elektronisch erhoben werden. Der Erörterungstermin findet am 22. April 2020 statt.

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