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26.10.2020
Planfeststellungs­beschluss 380-kV-Höchst­spannungs­leitung im Abschnitt Asbeck (Legden) bis Haddorfer See (Wettringen) fertig

Münster/Legden/Wettringen. Der Planfeststellungbeschluss der Bezirksregierung Münster für die Errichtung und den Betrieb der 380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel bis Meppen im Abschnitt Asbeck (Legden) bis Haddorfer See (Wettringen) als 380-kV-Höchstspannungsfreileitung auf dem Gebiet der Gemeinden Heiden, Legden und Schöppingen im Kreis Borken sowie der Städte Ochtrup, Steinfurt und Hörstel und der Gemeinden Metelen, Wettringen und Neuenkirchen im Kreis Steinfurt wurde mit Datum vom 30. September 2020 fertiggestellt.

Das Planfeststellungsverfahren zu dem rund 33,5 Kilometer langen Freileitungsneubau wurde auf Antrag der Amprion GmbH als Vorhabenträgerin im November 2017 eingeleitet.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Einwendungen Privater hat die Vorhabenträgerin insgesamt sieben Planänderungen vorgenommen und in das Planfeststellungsverfahren eingebracht.

Schwerpunkte des Planfeststellungsverfahrens waren die Umweltverträglichkeit, der Artenschutz, die Errichtung und der Betrieb als Erdkabel sowie die Varianten und Alternativen im Bereich Metelen.

Die Bezirksregierung Münster wird den Planfeststellungsbeschluss in ihrem Amtsblatt und den örtlichen Tageszeitungen öffentlich bekanntmachen. Aufgrund der andauernden COVID-19-Pandemie werden der Planfeststellungsbeschluss sowie die durch ihn planfestgestellten Planunterlagen im Zeitraum vom 26. Oktober 2020 bis zum 9. November 2020 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster zur Verfügung gestellt.

Als zusätzliches Informationsangebot liegt eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses zusammen mit einer Ausfertigung der planfestgestellten Planunterlagen für die Dauer der Veröffentlichung bei den Städten Hörstel, Ochtrup und Steinfurt sowie in den Gemeinden Heiden, Legden, Metelen, Neuenkirchen, Schöppingen und Wettringen aus.

Darüber hinaus wird die Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss den Behörden, Vereinigungen und Privatpersonen, über deren Stellungnahmen und Einwendungen entschieden worden ist, zustellen.

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