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Regierungspräsidentin Dorothee Feller (Mitte) erläutert die Einschätzung der Bezirksregierung Münster im Beisein der schulfachlichen Dezernentin Dr. Brigitte Schulte (links) und Pressesprecher Ulrich Tückmantel (rechts) bei der Video-Pressekonferenz

Regierungspräsidentin Dorothee Feller (Mitte) erläutert die Einschätzung der Bezirksregierung Münster im Beisein der schulfachlichen Dezernentin Dr. Brigitte Schulte (links) und Pressesprecher Ulrich Tückmantel (rechts) bei der Video-Pressekonferenz © Bezirksregierung Münster


26.07.2021
Vorabprüfung zur Errichtung einer Gesamtschule in Roxel: Gefährdung der Nachbarschule erscheint derzeit möglich

Münster. Würde Münster zum jetzigen Zeitpunkt eine dritte Gesamtschule im Stadtteil Roxel errichten, so kann auf der Grundlage der aktuell vorliegenden Daten eine Gefährdung der Gesamtschule Havixbeck mit dem Teilstandort Billerbeck nicht völlig ausgeschlossen werden, sodass ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot des Schulgesetzes möglich erscheint. Das ist als Einschätzung das Ergebnis einer Vorabprüfung durch die Bezirksregierung auf Grundlage von aktuellen Prognosedaten zur Schulentwicklung, die Münster, Havixbeck und Billerbeck vorgelegt haben.

Die Stadt Münster hatte die Vorabprüfung erbeten, um die Chancen einer Umwandlung der Friedensreich-Hundertwasser-Sekundarschule in Münster-Roxel (zum Schuljahr 2020/2021 auslaufend gestellt) in eine dritte Gesamtschule einschätzen zu können. Aus Sicht der Bezirksregierung legt die Stadt Münster sowohl schlüssig dar, dass erstens ein Bedürfnis für die Errichtung einer weiteren städtischen Gesamtschule in Münster besteht, und zweitens diese Schule auch wohl dauerhaft die für einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb erforderliche Mindestgröße erreichen würde.

Dies allein reicht jedoch für eine positive Vorabeinschätzung nicht aus: Trotz Vorliegen eines Bedürfnisses für eine neue Schule und trotz der Erwartung, dass sie die notwendige Mindestgröße haben wird, darf ein Errichtungsbeschluss für eine weitere Gesamtschule in Roxel nicht genehmigt werden, wenn dieser zur Verletzung des Rücksichtnahmegebotes führen würde. Das Rücksichtnahmegebot wäre laut dem Schulgesetz verletzt, wenn objektiv und nachweisbar prognostiziert werden müsste, dass die benachbarte Gesamtschule Havixbeck kausal durch die in Roxel geplante Schule in ihrem Bestand oder auch nur im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit und Attraktivität gefährdet erscheint.

Eine solche Verletzung erscheint derzeit nicht völlig unbegründet.  Der Fortbestand der Gesamtschule Havixbeck ist maßgeblich auch davon abhängig, dass die Schule von Kindern aus den Umlandkommunen (MS-West, Altenberge, Laer, Nottuln, Senden, Rosendahl, Coesfeld) besucht wird. Es darf mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden, dass bei einem Gesamtschulangebot in Roxel die Zahl der einpendelnden Kinder zur Gesamtschule Havixbeck aus diesen Kommunen insgesamt in dem vom Gutachter prognostizierten Maße um 75 – 80 Prozent zurückgehen würde. Folglich könnte die Errichtung einer Gesamtschule in Roxel zu einer den Fortbestand der Gesamtschule Havixbeck bedrohlichen Entwicklung führen. Ergänzend käme noch hinzu, dass ein zunehmender Rückgang der Anmeldezahlen auch einen bedeutenden Einfluss auf die Zusammensetzung der Schülerschaft und diese wiederum auf die Attraktivität der Schule haben kann. Verlöre die Schule an Leistungsheterogenität und somit an Attraktivität, könnte eine gefährliche Abwärtsspirale in Gang gesetzt werden.

Regierungspräsidentin Dorothee Feller, die die Ergebnisse heute (Montag, 26. Juli 2021) zusammen mit der schulfachlichen Dezernentin, Dr. Brigitte Schulte, vor Journalisten vorstellte, begrüßte den von der Stadt Münster eingeschlagenen Weg der Vorabprüfung: „Die Einschätzung in der Vorabprüfung gibt allen Beteiligten weiterhin die Möglichkeit, nach einer tragbaren Lösung zu suchen, die sowohl dem berechtigten Bedarf der Stadt Münster nach weiteren Gesamtschulplätzen Rechnung trägt, wie auch den Interessen der kleineren Kommunen am Fortbestand ihrer einzigen weiterführenden Schule vor Ort und somit dem Erhalt eines wichtigen Qualitätsmerkmals für Ihre Gemeinden. Die Bezirksregierung wird die Kommunen weiter bei der konstruktiven Suche nach einer gemeinsamen Lösung unterstützen, die den betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie ihren Familien gerecht wird und gute Bildung garantiert.“

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