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Innenrevision
Innenrevision
Revision beinhaltet, wie das Wort schon ausdrückt, die Aufgaben Überwachung, Prüfung etc.. Fälschlicherweise wird der Revisor dabei mit Polizist, Ankläger und Richter in Personalunion auf betrieblicher oder behördlicher Ebene gleichgesetzt. Neuerdings verstehen sich Revisoren häufig ausschließlich als Partner und Berater der handelnden Personen. Wie immer liegt die Wahrheit in der Mitte und ist zudem von weiteren externen und internen Faktoren geprägt.Revision dient der Absicherung betrieblicher oder behördlicher Abläufe durch eine nicht in die Linie und somit nicht in das unmittelbar operative Geschäft eingebundene neutrale Stelle, z. B. eine Innenrevision. Sie hat bei der Durchführung ihrer Aufgaben uneingeschränktes Informationsrecht (ggf. bis zur Einsicht in Personalakten), besitzt aber zur Wahrung ihres prozessunabhängigen Charakters keine Weisungsrechte gegenüber ausführenden Stellen. Durch Revisionsmaßnahmen sollen - neben bewusst herbeigeführten korruptiven Handlungen - vor allem unbeabsichtigte Fehler und Schwachstellen möglichst schnell erkannt und bereits im Ansatz verhindert werden. In diesem Sinne ist eine Innenrevision ein präventiv einzusetzendes Instrument der Korruptionsbekämpfung. Die Innenrevision unterstützt primär die Dienstaufsicht, aber auch die Fachaufsicht; sie übernimmt aber nicht deren originären Aufgaben im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht (sog. Geschäftsprüfungen).
Sie nimmt unter keinen Umständen eigenständige Funktionen als Strafermittlungs- oder Strafverfolgungsbehörde wahr.
Unter der Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit soll eine gesicherte Beurteilung der Gesetz- und Ordnungsmäßigkeit ermöglicht werden. Um diese Zielsetzung im Rahmen gebotener Wirtschaftlichkeit und Termingerechtigkeit der Prüfung ermöglichen zu können, wird ein Revisor unter Beachtung der Fehlerrisikos Prüfungshandlungen auf der Grundlage von Stichproben vornehmen müssen.
Informationen und Service
Korruptionsbekämpfungsgesetz (PDF 45 KB)

