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Allgemeines Ordnungsrecht
Bei der Bezirksregierung Münster werden ordnungsrechtliche Angelegenheiten in verschiedenen Dezernaten bearbeitet. Wenn die Angelegenheit keinem anderen Fach-Dezernat zugeordnet werden kann, ist das Dezernat 21 zuständig. Es handelt sich bei den bearbeiteten Aufgaben in der Regel um Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und um Vorgänge, die aufgrund von Verstößen gegen ordnungsrechtliche Bestimmungen eingeleitet werden, wie z.B. Verstöße gegen den Nichtraucherschutz, Verbot von Fluglaternen etc.
Die Bezirksregierung Münster ist in diesen Fällen aber nicht die direkt agierende Behörde. Die Erstzuständigkeit für die genannten Aufgaben liegt vielmehr bei den örtlichen Ordnungsbehörden, sprich den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen des Regierungsbezirks.
Die Bezirksregierung Münster ist als Fach- und Rechtsaufsicht gegenüber den Kreisordnungsbehörden tätig.

