Amtliche Bekanntmachung

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Datenschutz

Im Bereich des Datenschutzes ist die Bezirksregierung für Ordnungswidrigkeiten-Verfahren nach den Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes zuständig.

Die Zuständigkeiten des Datenschutzes sind im Jahr 2001 fast vollständig von den Bezirksregierungen auf die „Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW“ übertragen worden.

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