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Einfuhrgesetz Hunde
Das Dezernat 21 ist auch zuständig bei Verstößen gegen das Hundeverbringungs- und -einfuhrgesetz und die dazu gehörige Verordnung. Dort wird die illegale Einfuhr von gefährlichen Hunden aus dem Ausland in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft verfolgt.
Das Landeshundegesetz NRW ersetzt seit Anfang des Jahres 2003 die Landeshundeverordnung. Das Gesetz wurde vom Land NRW erlassen. Die Umsetzung und Kontrolle obliegt den örtlichen Ordnungsbehörden.
Foto © Michaela Weber / PIXELIO

