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Meldewesen, Pass- und Personalausweisangelegenheiten
Meldewesen
Das Meldegesetz NW regelt die Inhalte des Meldewesens (z.B. Aufgaben der Meldebehörden, Meldepflichten, Melderegisterauskünfte usw.)
Zuständig für melderechtliche Angelegenheiten sind die Gemeinden als örtliche Ordnungsbehörden - dies gilt auch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Die Bezirksregierung bearbeitet Widersprüche gegen Entscheidungen der kreisfreien Städte (bei kreisangehörigen Gemeinden entscheidet der jeweilige Kreis) und wirkt als Fach- und Rechtsaufsicht.
Pass- und Personalausweisangelegenheiten
Das Passgesetz, das Gesetz über Personalausweisangelegenheiten bzw. das Personalausweisgesetz NW regeln Inhalte des Ausweiswesens (z.B. Pflichten von Ausweisinhabern, Ausstellung/Entzug von Ausweisen u.ä.).
Erstzuständig für Angelegenheiten des Pass- und Personalausweisrechts sind die örtlichen Ordnungsbehörden. Die Bezirksregierung bearbeitet die Widersprüche gegen Entscheidungen der kreisfreien Städte (bei kreisangehörigen Gemeinden entscheidet der jeweilige Kreis) und wirkt als Fach- und Rechtsaufsicht gegenüber den Kreisordnungsbehörden.

