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Verkehrsordnungswidrigkeiten
Die Bezirksregierung ist zuständig für die Entscheidung über Gnadengesuche bei Verkehrsordnungswidrigkeiten. Mittels des Begnadigungsrechts in Verkehrsangelegenheiten können Geldbußen für Verkehrsverstöße und ihre Folgen erlassen, ermäßigt oder ihre Vollstreckung ausgesetzt werden. Damit sollen besondere Härten (Verlust des Arbeitsplatzes, Existenzgefährdung), die sich aus einer Geldbuße oder den Nebenfolgen (Fahrverbot) ergeben können, gemildert werden.
Ein Gnadengesuch sollte schriftlich mit entsprechender Begründung bzw. entsprechenden Belegen (z.B. Bescheinigung des Arbeitgebers) bei der zuständigen Bußgeldstelle gestellt werden, die das Gesuch mit den notwendigen Verfahrensunterlagen an die Bezirksregierung weiterleitet. Da die Prüfung eines Gnadengesuches erfahrungsgemäß längere Zeit in Anspruch nehmen kann, wird empfohlen, ein entsprechendes Gesuch rechtzeitig zu stellen.

