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Abwehr von Großschadensereignissen/Krisenstab
Abwehr von Großschadensereignissen / Krisenstab
Das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998 (trat am 01. März 1998 in Kraft) regelt sowohl die Sicherstellung des Feuerschutzes als auch die Abwehr von Großschadensereignissen (Katastrophen).Im Rahmen der Abwehr von Großschadensereignissen haben die Kreise und kreisfreien Städte Krisenstäbe und Einsatzleitungen einzurichten. Die Leistungsfähigkeit der Gefahrenabwehr ist durch Übungen und andere Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zu erproben. Das Land unterstützt die Übungen durch Landesmittel und geeignete Veranstaltungen.
Die Bezirksregierung übernimmt bei Großschadensereignissen Koordinierungsaufgaben sowie die fachtechnische und organisatorische Unterstützung der Kreise und kreisfreien Städte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Großschadensereignisse erfordern neben den Einsatzkräften der alltäglichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst) zusätzliche Einsatzkräfte. Diese stellen die Hilfsorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser-Hilfsdienst, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft) zur Verfügung. Sie unterstützen mit ihrer Ausstattung den Rettungsdienst und übernehmen die Betreuung der von einem Unglück Betroffenen.
Die Bezirksregierung errichtet zur Koordination bei Großschadensereignissen, die ggf. mehrere Kreise oder kreisfreie Städte betreffen, einen Krisenstab. Der Krisenstab war bisher u.a. eingesetzt bei der Schneekatastrophe im Münsterland im November 2005, bei der Schweinepest im Frühjahr 2006 und bei der Durchführung der Fußball-Weltmeisterschaft 2006. Zur informationstechnischen Unterstützung des Krisenstabes wird eine Informations- und Kommunikationseinheit vorgehalten. Eine Personenauskunftsstelle (PASS) unterstützt die Kreise und kreisfreien Städte bei der Beantwortung der Fragen von Angehörigen und Ratsuchenden.

