Amtliche Bekanntmachung

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Kampfmittelbeseitigung

Jahrzehnte nach dem Ende des 2. Weltkrieges werden auch in Nordrhein-Westfalen noch in großem Umfang Bomben, Blindgänger und andere gefährliche Munitionskörper gefunden.

Der Schutz der Bevölkerung vor den von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren obliegt zunächst den örtlichen Ordnungsbehörden, also den Kommunen. Das Land NRW stellt für diese Aufgabe der Kommune mit speziell ausgebildetem Personal Fachwissen zur Verfügung.

Auf Grund einer Neuorganisation der Kampfmittelräumdienste ist ab dem 1. April 2004 die Bezirksregierung Arnsberg - Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe- für die Beseitigung von Kampfmitteln im Regierungsbezirk Münster, wie auch in den Regierungsbezirken Arnsberg und Detmold zuständig.

Die Dienststelle des Kampfmittelbeseitigungsdiensts befindet sich in 58099 Hagen-Bathey, In der Krone 31 (Tel. Nr. 02331/ 6927-0)

Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Arnsberg:

Was ist im Falle eines Kampfmittelfundes zu veranlassen ?

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