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Katastrophenschutz

Katastrophenschutz

Der Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen wird gebildet aus den Einheiten der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Es wirken hier insbesondere mit die Feuerwehren, die Hilfsorganisationen

Katastrophenschutzuebung

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Diese Einheiten werden unter Leitung der Kreise und kreisfreien Städte als Verantwortliche Träger der Gefahrenabwehr koordiniert. Als Führungsinstrument der Landrätinnen und Landräte und Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister steht die Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst zur Verfügung. Diese in allen Kreisen und Städten des Landes Nordrhein-Westfalens vorhandenen Leitstellen nehmen die Notrufe über die europaeinheitliche Notrufnummer 112 entgegen, koordinieren und lenken die Einsätze.

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über bestimmte Einheiten, die für den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen aufgestellt worden sind.

Vorgeplante überörtliche Hilfe, Feuerschutz und Hilfeleistung
Im Regierungsbezirk Münster ist eine Abteilung für Feuerschutz und Hilfeleistung aufgestellt worden. Diese Abteilung besteht aus ca. 750 Feuerwehreinsatzkräften mit ca. 150 Fahrzeugen. Diese Einheiten oder Teile dieser Einheiten kommen zum Einsatz, wenn das Schadensereignis in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt eine Dimension erreicht hat, dass die dortigen Einsatzkräfte nicht mehr ausreichen, oder bei lang andauernden Einsätzen Ablösekräfte erforderlich sind. Des weiteren ist diese Abteilung für Feuerschutz und Hilfeleistung aufgestellt worden, um ggf. in anderen Bundesländern (z. B. Elbe- oder Oder-Hochwasser) Einsatzkräfte strukturiert aus Nordrhein-Westfalen heranzuführen und zu koordinieren. Denkbar ist auch der Einsatz dieser "Abteilung Feuerschutz und Hilfeleistung" im benachbarten europäischen Ausland.

Personenauskunftsstelle Nordrhein-Westfalen (PASS)
Die Kreise und kreisfreien Städte sind nach dem Feuerschutz und Hilfeleistungsgesetz (FSHG) verpflichtet, eine Auskunftsstelle einzurichten. Die Auskunftsstellen dienen dazu, Betroffenen bzw. Angehörigen von Betroffenen bei Großschadensereignissen (Katastrophen) Auskunft über den Verbleib ihrer Angehörigen zu geben. Da erfahrungsgemäß bei einer Katastrophe die Leistungsfähigkeit einer solchen örtlichen Personenauskunftsstelle sehr schnell erreicht ist, hat das Land Nordrhein-Westfalen je eine Landes-Personenauskunftsstelle in Münster und in Köln eingerichtet. Die PASS Westfalen, räumlich eingerichtet am Institut der Feuerwehr in Münster, ist organisatorisch der Bezirksregierung Münster zugeordnet. Die Ausbildung, Konzeption und Organisation wird durch das Dezernat 22 sichergestellt.

Behandlungsplatz-Bereitschaft NRW
Die Behandlungsplatz-Bereitschaft NRW ist eine Einheit, die zur Versorgung von 50 Patienten mit verschiedenen Verletzungsmustern aufgestellt worden ist. Diese Behandlungsplatz-Bereitschaft richtet in Zelten oder festen Gebäuden bestimmte Behandlungsbereiche nach Schweregrad der Patienten ein und versorgt die Patienten, bis ausreichend Rettungsdienstfahrzeuge zum Transport der Verletzten in geeignete Krankenhäuser zur Verfügung stehen. Personell ist die Behandlungsplatz-Bereitschaft ca. 150 Helfer stark. Es sind 40 Fahrzeuge im Einsatz. Als Grundfläche des Behandlungsplatzes werden ca. 2.000 qm benötigt.

Betreuungsplatz 500 NRW
Damit bei einem Schadensereignis die unverletzt Betroffenen betreut und versorgt werden können, sind sog. Betreuungsplätze aufgestellt worden. Diese Betreuungsplätze werden personell durch je zwei Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen (72 Helfer) gestellt. Die Kreise und kreisfreien Städte haben entsprechende Räumlichkeiten vorbereitet, in denen die Betreuungsplätze eingerichtet werden. Ein Betreuungsplatz kann 500 Betroffene 24 Stunden lang ohne weitere Hilfe versorgen.

Patiententransportzug 10
Um die Patienten der Behandlungsplätze nach rettungsdienstlichen Maßstäben den Krankenhäusern zuzuführen, sind Patiententransportzüge aufgestellt worden. Jeder dieser Patiententransportzüge kann zehn Patienten transportieren und versorgen. Die Patiententransportzüge bestehen aus einem Einsatzleitwagen, zwei Notärzten, vier Rettungswagen und vier Krankentransportwagen. Damit die Patienten eines Behandlungsplatzes transportiert werden können, werden fünf Patiententransportzüge benötigt.

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