Sie sind hier:
Rettungsdienst
Rettungsdienst
Verantwortlich für die Durchführung der Notfallrettung und den Krankentransport in Nordrhein-Westfalen sind die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes, über die die Bezirksregierung Münster die Fach- und Rechtsaufsicht ausgeübt.Die Vereinheitlichung und Sicherung von einheitlichen Strukturen erfolgt durch das Dezernat 22 im Regierungsbezirk Münster. Insbesondere die Planung für einen Massenanfall von Verletzten steht als übergeordnete Koordinierungsaufgabe im Vordergrund. Die Anerkennung von Ausbildungen zur Tätigkeit im Rettungsdienst sowie die Genehmigung der Einrichtung von Rettungsassistentenschulen sowie deren Überprüfung obliegen dem Dezernat 22. Seit dem 1. April 2004 ist die Bezirksregierung Münster (Dezernat 22) zuständig für die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Notfallrettungen und Krankentransport mit Luftfahrzeugen durch Unternehmen. Dieser Zuständigkeitsbereich umfasst die Genehmigungen für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Münster und soweit Unternehmen keinen Sitz im Land Nordrhein-Westfalen haben (GV NRW Nr. 8 vom 23. März 2004). Die Qualitätssicherung der notfallmedizinischen Versorgung der Patienten wird im engen Schulterschluss mit den Ärztlichen Leitern, Rettungsdienst der Kreise und kreisfreien Städte vorgenommen.
Das Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW) finden Sie in der derzeit gültigen Fassung hier.


