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Zivilschutz
Zivilschutz
Für den (friedensmäßigen) Katastrophenschutz sind die Länder zuständig. Der Zivilschutz (Ergänzung des Katastrophenschutzes) hingegen ist ein Teilbereich der Zivilen Verteidigung und damit beim Bundesministerium des Innern angegliedert.Der Zivilschutz soll durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsverteidigungswichtige Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgutvor Kriegseinwirkungen schützen und deren Folgen beseitigen oder mildern.
Rechtsgrundlagen sind für den Zivilschutz u.a. das Zivilschutzgesetz und die sog. Sicherstellungsgesetze.
In Deutschland ist seit dem 1. Mai 2004 das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) mit Sitz in Bonn auf Bundesebene für den Zivilschutz zuständig.
Weitere Zuständigkeiten liegen bei den Ländern und Kommunen.
Zum Zivilschutz gehören insbesondere
- der Selbstschutz
- die Warnung der Bevölkerung
- der Schutzbau
- die Aufenthaltsregelung
- der Katastrophenschutz
- Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
- Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut
Operativ wirken im Zivilschutz sowohl öffentliche als auch private Hilfsorganisationen mit. Zu den öffentlichen Organisationen gehören - neben den öffentlichen Feuerwehren, die in aller Regel auf Gemeindeebene organisiert sind - das Technische Hilfswerk als Bundesanstalt.
Private Organisationen, die im Zivilschutz mitwirken, sind:
- das Deutsche Rote Kreuz (inkl. der Wasserwacht und der Bergwacht)
- der Arbeiter-Samariter-Bund,
- die Johanniter-Unfallhilfe,
- der Malteser Hilfsdienst,
- die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft.
Bundesweite Informationen über den Bevölkerungsschutz, die Katastrophenhilfe, das Krisenmanagement, die Notfallplanung und den Zililschutz finden Sie unter

