Amtliche Bekanntmachung

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Arzneimittel

Die Bezirksregierung Münster überwacht u.a.

Weitere Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit Arzneimitteln stehen und bei der Bezirksregierung anzuzeigen sind, werden in § 67 des Arzneimittelgesetzes aufgeführt.

Zu den Arzneimitteln sind auch Blut und Blutprodukte zu zählen, deren Herstellung und Inverkehrbringen ebenfalls überwacht wird. Neue Aufgaben sind durch das Inkrafttreten des Gewebegesetzes entstanden.

Die entsprechenden Firmen und Einrichtungen werden in regelmäßigen Abständen (1- oder 2jährlich) und aus besonderen Anlässen (z.B. Änderung der Herstellungserlaubnis, Bedenken gegen die Arzneimittelsicherheit) inspiziert.

In NRW sind für Tierarzneimittel das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) und für die die Überwachung des Arzneimittelverkehrs in Apotheken und im sonstigen Einzelhandel sowie für die Anerkennung von Pharmaberatern die Kreise und kreisfreien Städte zuständig.

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