Amtliche Bekanntmachung

Sie sind hier:

 

Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsabschlüsse im sozialen Bereich

Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Bildungsabschlusses im Sozialen Bereich und die Gleichstellung als Sozialarbeiter/Sozialpädagoge richten Sie bitte einen Antrag an die für den Wohnort zuständige Bezirksregierung.

Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Info