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Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsabschlüsse im sozialen Bereich
Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Bildungsabschlusses im Sozialen Bereich und die Gleichstellung als Sozialarbeiter/Sozialpädagoge richten Sie bitte einen Antrag an die für den Wohnort zuständige Bezirksregierung.

