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Pharmazeutische Fachaufsicht über die unteren Gesundheitsbehörden
In NRW sind nach einer Zuständigkeitsverordnung für die
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Erteilung von Betriebserlaubnissen für Haupt- und Filialapotheken und von Genehmigungen für Versandapotheken
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Erteilung von Arzneimittelgroßhandelserlaubnissen für Apotheken
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Überwachung von Apotheken und sonstigem Arzneimitteleinzelhandel
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Anerkennung von Pharmaberatern
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Aufsicht über den Betäubungsmittelverkehr bei Ärzten und in Apotheken
die Kreise und kreisfreien Städte als untere Gesundheitsbehörden (dort in der Regel die Gesundheitsämter) zuständig. Die Adressen finden Sie unter www.bapoed.de . Durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen sind Amtsapothekerinnen und Amtsapotheker häufig für 2 oder 3 Kreise oder kreisfreie Städte gleichzeitig tätig.

Kreise und kreisfreie Städte im Regierungsbezirk Münster
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