Amtliche Bekanntmachung

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Pharmazeutische Fachaufsicht über die unteren Gesundheitsbehörden

In NRW sind nach einer Zuständigkeitsverordnung für die

die Kreise und kreisfreien Städte als untere Gesundheitsbehörden (dort in der Regel die Gesundheitsämter) zuständig. Die Adressen finden Sie unter www.bapoed.de . Durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen sind Amtsapothekerinnen und Amtsapotheker häufig für 2 oder 3 Kreise oder kreisfreie Städte gleichzeitig tätig.

Karte vom Aufsichtsbezirk der Bezirksregirung Münster

Kreis Borken Kreis Steinfurt Münster Kreis Coesfeld Kreis Warendorf Kreis Recklinghausen Gelsenkirchen Bottrop

Kreise und kreisfreie Städte im Regierungsbezirk Münster
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