Sie sind hier:
Opferpension
- sie auf Gebiet der ehemaligen DDR zwischen dem 08. Mai 1945 und dem 02. Oktober 1990 aus politischen Gründen für mindestens 180 Tage rechtsstaatswidrig inhaftiert wurde
und
- sie in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.
Zuständig für die Bearbeitung von Anträgen sind bei Personen, denen eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes (HHG) ausgestellt worden ist, die Bezirksregierungen.
Sofern die Berechtigten ihren Wohnsitz im Regierungsbezirk Münster, also in den Kreisen Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt oder Warendorf bzw. den kreisfreien Städten Bottrop, Gelsenkirchen, oder Münster haben, sind die Anträge an die
Bezirksregierung Münster
Dezernat 24
48143 Münster
zu richten.
Inhaber eines Rehabilitierungsbeschlusses müssen sich an die Justizbehörden des Bundeslandes, in dem der Beschluss ergangen ist, wenden.

