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Schwangerschaftskonfliktberatung
Beratungsstellen und Ärztinnen/Ärzte, die als Beraterinnen und Berater nach den §§ 8 und 9 Schwangerschaftskonfliktgesetz im Regierungsbezirk Münster Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen möchten, brauchen die staatliche Anerkennung durch die Bezirksregierung Münster.

