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Aktionsprogramm zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung
Das zuständige Ministerium (zur Zeit das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen) fördert die Niederlassung und Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in förderungsfähigen Gemeinden.
Die Richtlinie, Antragsunterlagen und förderungsfähigen Gemeinden finden Sie hier.
Die Bezirksregierung Münster ist für die Verwendungsnachweisprüfung der in ihrem Gebiet liegenden Arztpraxen zuständig. Die Formulare finden sie oder hier.

