Amtliche Bekanntmachung

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Förderung des Krebsregisters

Das Gesetz zur Einrichtung eines flächendeckenden bevölkerungsbezogenen Krebsregisters in Nordrhein-Westfalen (EKR-NRW) beinhaltet eine Förderung des Krebsregisters durch das Land Nordrhein-Westfalen.

Die erforderlichen Vordrucke für

die geltenden Allgemeinen Bestimmungen (ANBest-P) finden Sie hier.

Da die Formulare mit einer Unterschrift im Original versehen sein müssen, übersenden Sie die ausgefüllten Vordrucke bitte auf dem Postweg.

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