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Krankenhausförderung
Die in den Krankenhausplan NRW aufgenommenen Krankenhäuser erhalten pauschale Fördermittel auf der Basis des Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW.
Einer Antragstellung, eines Rechtsmittelverzichtes und eines Mittelabrufes bedarf es nicht. Die Verwendungsnachweislegung hat per Wirtschaftsprüfertestat zu erfolgen.

