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Sonstige Förderungen im Gesundheitswesen
Das Dezernat 24 bewilligt für spezielle Einzelmaßnahmen Förderungen im Bereich Gesundheitswesen.
Ob eine Einzelmaßnahme gefördert werden kann, wird in enger Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium für Gesundheit,Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen entschieden.
Die erforderlichen Vordrucke für
- die Antragstellung,
- den Rechtsmittelverzicht
- die Mittelanforderung,
- den Verwendungsnachweis und
- die geltenden Allgemeinen Bestimmungen (ANBest-P bzw. ANBest-G)
finden Sie rechts unter "Formulare".
Da die Formulare mit einer Unterschrift im Original versehen sein müssen, übersenden Sie die ausgefüllten Vordrucke bitte auf dem Postweg.

