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Altenpflegeseminare
Förderungs-Steckbrief
| Bezeichnung Förderprogramm | Förderung der Ausbildung für die Alten- und Familienpflege sowie der Altenpflegehilfe |
| Wer wird gefördert? | Staatlich anerkannte Fachseminare für Alten- und Familienpflege |
| Was wird gefördert? | Die bedarfsgerechte Ausbildung in der Alten- und Familienpflege sowie Altenpflegehilfe |
| Wie sind die Konditionen? | Es wird eine Förderung in Höhe von 280 € pro Schüler bzw. Schülerin pro Monat in Form der Festbetragsfinanzierung gewährt, sofern keine anderweitige Förderung (durch Arbeitsagenturen bzw. Kommunen) erfolgt. Die Anzahl der geförderten Schülerplätze richtet sich nach der Zuweisung durch das zuständige Ministerium und den Koordinator, der im Rahmen seines Spitzenverbandes bedarfsgerecht über die Höhe der Zuwendung entscheidet. Koordinatoren gibt es für den Bereich aller dem Caritasverband zugehörigen Fachseminare, der Arbeiterwohlfahrt Westliches Westfalen, dem Deutschen Roten Kreuz, dem deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, dem Diakonischen Werk der evangelischen Kirchen im Rheinland, Westfalen und der lippischen Landeskirche e.V. , sowie für alle Fachseminare, die in privater Trägerschaft agieren. |
| Wo ist der Antrag zu stellen? | BR Münster, Dez. 24 |
| Wann ist der Antrag zu stellen? | bis zum 01.11. des Vorjahres |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? | Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung für die Alten- und Familienpflege sowie der Altenpflegehilfe (Rd. Erl. Des MAGS vom 21.11.2007 - V6 -5662.8.4)
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| Was noch wichtig ist? | Die Schüler sollen regelmäßig seit einem Jahr in NRW ihren Aufenthalt haben.
Von den Schülern darf kein ergänzendenes Schulgeld erhoben werden. Die maximale Kursgröße beträgt 28 Schüler. Werden landesweit mehr förderfähige Plätze beantragt, als zur Verfügung stehen, entscheiden über die Platzverteilung der geförderten Plätze, die jeweils zuständigen Koordinatoren. Vorraussichtlich ab 2010 sind für alle Fachseminare die Beachtung von Strukturstandards verbindlich |
| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? | Frau Mertin, Tel.: 0251 411 2025 |

