Sie sind hier:
Selbsthilfekontaktstellen - KISS
Förderungs-Steckbrief
| Bezeichnung Förderprogramm | Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung der Selbsthilfe in NRW |
| Wer wird gefördert? |
|
| Was wird gefördert? | Personalkosten zur Beschäftigung von Fachpersonal (1 hauptamtliche Vollzeitstelle und 1 Sekretariatskraft mit mind. 0,5 Stellenanteil) bei der Einrichtung und Unterhaltung von Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen |
| Wie sind die Konditionen? | Die Zuwendung wird in der Form der Festbetragsfinanzierung als Zuschuss gewährt. |
| Wo ist der Antrag zu stellen? | Bezirksregierung Münster, Dezernat 24 |
| Wann ist der Antrag zu stellen? | Bis zum 01. Oktober für das Folgejahr |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? |
|
| Was noch wichtig ist? | Das Ministerium setzt jährlich einen Gesamtförderbeitrag fest. Dieses Gesamtvolumen wird gleichmäßig auf die förderfähigen Kontaktstellen verteilt.
Sollten mehr Anträge gestellt werden, als Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, kann der Förderbetrag unterhalb des Förderhöchstbetrages von 15.000,00 Euro liegen. |
| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? | Dieter Holle, Tel.: 0251-411-2123 |

