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Selbsthilfekontaktstellen - KISS

Förderungs-Steckbrief

Bezeichnung Förderprogramm Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung der Selbsthilfe in NRW
Wer wird gefördert?
  • Freie gemeinnützige Träger, die einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angehören,
  • Kreise und kreisfreie Städte, die Ihren Sitz in NRW haben
Was wird gefördert? Personalkosten zur Beschäftigung von Fachpersonal (1 hauptamtliche Vollzeitstelle und 1 Sekretariatskraft mit mind. 0,5 Stellenanteil)  bei der Einrichtung und Unterhaltung von Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen
Wie sind die Konditionen? Die Zuwendung wird in der Form der Festbetragsfinanzierung als Zuschuss gewährt.
Wo ist der Antrag zu stellen? Bezirksregierung Münster, Dezernat 24
Wann ist der Antrag zu stellen? Bis zum 01. Oktober für das Folgejahr
Welche Rechtsgrundlage besteht?
  • Die Gewährung der Zuwendung erfolgt nach Maßgabe der Richtlinien zur Unterstützung der Selbsthilfe in NRW durch Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen (Rd.-Erlass des MAGS vom 10.02.2010 - III A5 - 0360.9.1)
  • Landeshaushaltsordnung (LHO)
  • Verwaltungsvorschriften - VV - zu § 44 LHO
  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Was noch wichtig ist? Das Ministerium setzt jährlich einen Gesamtförderbeitrag fest. Dieses Gesamtvolumen wird gleichmäßig auf die förderfähigen Kontaktstellen verteilt.

Sollten mehr Anträge gestellt werden, als Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, kann der Förderbetrag unterhalb des Förderhöchstbetrages von 15.000,00 Euro liegen.

Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? Dieter Holle, Tel.: 0251-411-2123

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