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Bedarfs- u. Ausbaupläne / Programme (Landesstraßen u. ÖPNV/SPNV)
Straßenpläne und -programme / Integrierte Gesamtverkehrsplanung (IGVP)
Der Regionalrat beschließt gem. § 9 Abs. 4 Landesplanungsgesetz auf der Grundlage des Landesentwicklungsprogramms, des Landesentwicklungsplans, der integrierten Gesamtverkehrsplanung und der Regionalpläne über die Vorschläge der Region für die Verkehrsinfrastrukturplanung (gesetzliche Bedarfs- und Ausbaupläne des Bundes und des Landes) sowie für die jährlichen Ausbauprogramme für Landesstraßen.
Das Dezernat 25 informiert den Regionalrat über die einzelnen Straßenbauvorhaben in der Region und unterstützt ihn fachlich bei der Findung eines regionalen Votums in enger Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, der für Planung, Bau und Betrieb der Bundes- und Landesstraßen in NRW zuständig ist.

