Amtliche Bekanntmachung

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Planfeststellung (Straße,Schiene u. Energieversorgungsleitungen)

Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen Festlegung eines Planes. Sie bildet die Grundlage für den Bau von raumbedeutsamen Vorhaben, die regelmäßig im öffentlichen Interesse liegen.

Das Dezernat 25 der Bezirksregierung Münster ist für die Planfeststellung und damit sozusagen für das Genehmigungsverfahren für den Neu- oder Ausbau von Straßen, von Erdgas- oder Hochspannungsfreileitungen und für den Bau oder die Änderung von Betriebsanlagen einer Eisenbahn oder Straßenbahn zuständig.

Geregelt ist das Planfeststellungsverfahren in den §§ 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz sowie in den Fachgesetzen (z.B. Bundesfernstraßengesetz, Energiewirtschaftsgesetz).

Im Verfahren und in der abschließenden Entscheidung, die in Form eines Planfeststellungsbeschlusses oder einer Plangenehmigung erfolgen kann, findet eine umfassende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange (z.B. Naturschutz, Landwirtschaft, privates Eigentum) mit den für das Vorhaben sprechenden Argumenten (z.B. Verbesserung der Verkehrssicherheit und Sicherung der Energieversorgung) einschließlich der Umweltverträglichkeit statt.

Die Entscheidung ersetzt alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen (Konzentrationswirkung).

Sie wird den Betroffenen zugestellt oder die Zustellung wird durch öffentliche Bekanntmachung (Amtsblatt der Bezirksregierung und örtliche Tageszeitung) ersetzt.

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Straßen- und Wegeangelegenheiten

Das Straßen- und Wegegesetz regelt in Nordrhein-Westfalen die straßenrechtlichen Rechtsverhältnisse der öffentlichen Straßen des Landes. In diesem Bereich ist die Bezirksregierung insbesondere für die Widmung (Auf- oder Abstufung) von Landes- und Kreisstraßen zuständig und wird auf Antrag der betroffenen Kreise oder kreisfreien Städte tätig. Die jeweilige Entscheidung wird durch Verwaltungsakt getroffen und im Amtsblatt der Bezirksregierung bekanntgemacht.

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