Amtliche Bekanntmachung

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Verkehrsförderung/Eisenbahnkreuzungsangelegenheiten/Ausbildungsverkehr-Pauschalegem. § 11 a ÖPNVG NRW/Ausgleichszahlungen nach §§ 148 ff. SGB IX

Neben Entscheidungen über Zuwendungen zur Verkehrssicherheitsarbeit werden in diesem Sachgebiet auch Aufgaben der Infrastrukturförderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus, Eisenbahnkreuzungsangelegenheiten, sowie Entscheidungen über Förderungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wahrgenommen.

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Verkehrssicherheitsarbeit:

Entscheidungen über die Verteilung von Fördermitteln für Projekte der Verkehrssicherheitsaktionen der Kommunen

Ansprechpartner: Frau Kubig-Steltig

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Vom Dezernat 25 werden die Aufgaben zur Förderung der Verkehrsinfrastruktur im Straßenraum in den Kreisen, Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens wahrgenommen.

Ansprechpartner: Herr Storp

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Die Bezirksregierungen sind neben den Genehmigungen von Eisenbahnkreuzungsvereinbarungen auch für die Anordnung in Kreuzungsverfahren nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz zuständig die eine Kreuzung einer in kommunaler Baulast befindlichen Straße und einen Schienenweg einer nichtbundeseigenen Eisenbahn betreffen.

Ansprechpartner: Herr Breer

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Zur Wahrnehmung ihrer organisatorischen, angebotskoordinierenden und auch verkehrsleistungsbestellenden Aufgaben im ÖPNV erhalten die Aufgabenträger (Kreise und kreisfreien Städte, sowie einige größere kreisangehörige Kommunen) eine Pauschale nach den Bestimmungen des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG NRW).

Daneben werden auf der Grundlage des ÖPNVG NRW Maßnahmen des ÖPNV im besonderen Landesinteresse, insbesondere für Bürgerbusvorhaben sowie zur Verbesserung der Qualität, der Sicherheit und des Services im ÖPNV gefördert.

Ansprechpartner: Frau Hartmann

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Verkehrsunternehmen haben aufgrund unentgeltlich beförderter schwerbehinderter Menschen einen finanziellen Rückerstattungsanspruch bzw. aufgrund der rabattierten Beförderung von Schülern und Auszubildenden einen finanziellen Ausgleichsanspruch gegenüber dem Land NRW, das diese Aufgabe auf das Dezernat 25 der Bezirksregierungen bzw. die Aufgabenträger gem. § 3 ÖPNVG NRW delegiert hat.

Ansprechpartner: Frau Hartmann

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Ansprechpartner/in:

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