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Genehmigung von Flughäfen und - plätzen
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Die Bezirksregierung ist zuständig für Genehmigungen von Flughäfen, -plätzen und -geländen im Zuständigkeitsbereich.
Derzeit gibt es in Westfalen-Lippe 4 Flughäfen, 11 Verkehrslandeplätze, 19 Sonderlandeplätze, 15 Segelfluggelände, 21 Hubschrauberlandeplätze, 9 Ballonstartplätze, 5 UL-Sonderlandeplätze und ca. 150 Modellfluggelände.
In diesem Bereich wird auch die Prüfung und ggf. Zustimmung bei der Errichtung von Luftfahrthindernissen durchgeführt.


