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Luftballonaufstiege
Luftballonaufstiege können erlaubnispflichtig sein.
Insbesondere wenn es sich um eine größere Anzahl oder um einen Aufstieg in der Nähe eines Flugplatzes handelt. Zuständig ist die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS). Nähere Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier.

