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Der Regionalplan des Regierungsbezirks Münster

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Übersichtskarte des Regierungsbezirks Münster

Das Raumordnungsgesetz (ROG) sieht vor, dass Raumordnungspläne für Teilräume der Länder (Regionalpläne) aufzustellen sind. In Nordrhein Westfalen legen Regionalpläne (früher Gebietsentwicklungspläne - GEP) auf der Grundlage des Gesetzes zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm LEPro) NRW und des Landesentwicklungsplanes (LEP) NRW die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung des Regierungsbezirks und alle raumbedeutsam- Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest. Sie regeln die angestrebten Flächennutzungen in den Grundzügen und führen die vielfältigen Raumansprüche zu einem abgestimmten Entwicklungskonzept.

Darstellungen im Regionalplan werden textlich und zeichnerisch im Maßstab 1:50.000 vorgenommen. Die textlichen und zeichnerischen "Ziele" sind von den Behörden des Bundes und des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie von öffentlichen Planungsträgern bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten. Die "Grundsätze" müssen von den Kommunen und Planungsträger im Rahmen der Abwägung berücksichtigt werden. Darüber hinaus bildet der Regionalplan die Grundlage für die erforderliche Anpassung der Bauleitpläne der Städte und Gemeinden an die Ziele der Raumordnung.

Der Regionalplan des Regierungsbezirks Münster gliedert sich in folgende Teilabschnitte

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