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Der Regionalplan des Regierungsbezirks Münster
Darstellungen im Regionalplan werden textlich und zeichnerisch im Maßstab 1:50.000 vorgenommen. Die textlichen und zeichnerischen "Ziele" sind von den Behörden des Bundes und des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie von öffentlichen Planungsträgern bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten. Die "Grundsätze" müssen von den Kommunen und Planungsträger im Rahmen der Abwägung berücksichtigt werden. Darüber hinaus bildet der Regionalplan die Grundlage für die erforderliche Anpassung der Bauleitpläne der Städte und Gemeinden an die Ziele der Raumordnung.
Der Regionalplan des Regierungsbezirks Münster gliedert sich in folgende Teilabschnitte
- Teilabschnitt Münsterland
Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 20.09.20101 die Fortschreibung dieses Teilabschnittes zum neuen Regionalplan „Münsterland“ beschlossen.Weitere Infos dazu finden Sie hier: Fortschreibung RegionalplanFortschreibung Regionalplan
- Teilabschnitt Emscher - Lippe
Zuständig für die Bearbeitung dieses Teilabschnittes ist seit dem 21.10.2009 der Regionalverband Ruhr. Weitere Information finden sie hier: www.metropoleruhr.de/regionalverband-ruhr/regionalplanung.html

