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Regionalmanagement
Das Regionalmanagement umfasst grundlegend alle Aufgaben, die zur Steuerung eines integrierten ländlichen Entwicklungsprozesses notwendig sind. Es leistet einen Beitrag, um die Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit einer Region zu verbessern. Gleichzeitig sollen regionalspezifische Entwicklungsprobleme gelöst werden.
Das Regionalmanagement ist von hinreichend qualifizierten Stellen außerhalb der öffentlichen Verwaltung durchzuführen. Gefördert werden Regionen, die aus einem Zusammenschluss von mindestens zwei Gemeinden bzw. Teilen von mindestens zwei Gemeinden bestehen. Zudem muss die Region mindetens 50.000 Einwohner aufweisen.
Zuwendungsempfänger sind Gemeinden oder Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren mit einer Rechtspersönlichkeit unter Einschluss von Gemeinden (regionale Aktionsgruppen). Der Fördersatz beträgt bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren, je Regionalmanagement höchstens 50.000 EUR jährlich.
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