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Sicherung öffentlicher Darlehen in der Siedlung und Agrarstruktur
In der Vergangenheit wurden durch das Amt für Agrarordnung Siedlungsverfahren im ländlichen Raum gefördert. Dabei ging es zum Beispiel um die Ansiedlung heimatvertriebener und einheimischer Landwirte auf Voll- und Nebenerwerbsstellen oder die Aussiedlung bestehender Betriebe. Auch Land- und Forstarbeiter wurden gefördert.
Diese Förderprogramme sind inzwischen ausgelaufen. Die Betreuung der Siedlerstellen bleibt jedoch weiterhin eine Aufgabe des Dezernates 33: Ländliche Entwicklung/Bodenordnung.
Bei Verkäufen, Übertragungen im Wege der Erbfolge, Verpachtungen etc. muss geprüft werden, ob die Darlehen zu den bisherigen Konditionen belassen werden können, die Konditionen erhöht werden müssen oder eine vorzeitige Rückzahlung der Mittel vorzunehmen ist.
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