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Breitbandversorgung ländlicher Räume
Steckbrief
| Bezeichnung Förderprogramm | Breitbandversorgung ländlicher Räume |
| Wer wird gefördert? | Gemeinden und Kreise, für Ortschaften unter 10.000 Einwohnern |
| Was wird gefördert? |
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| Wie sind die Konditionen? | zu 1) Der Fördersatz beträgt 90% des festgestellten Fehlbetrages, höchstens jedoch 180.000,00 € zu 2) 90 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 180.000,00 € zu 3) 90 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 45.000,00 € |
| Wo ist der Antrag zu stellen? | Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 33 einzureichen. |
| Wann ist der Antrag zu stellen? | Vor Maßnahmenbeginn |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? | Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume. gültig bis 31.12.2013 |
| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? |
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