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Private Dorfentwicklungsmaßnahmen
Steckbrief
| Bezeichnung Förderprogramm | Integrierte ländliche Entwicklung (ILE) |
| Wer wird gefördert? | Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts |
| Was wird gefördert? | Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung typisch ländlicher Gebäude (ortsbildprägender Charakter) |
| Wie sind die Konditionen? |
der zuwendungsfähigen Ausgaben DIEK: Dorfinnenentwicklungskonzept |
| Wo ist der Antrag zu stellen? | Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 33, einzureichen |
| Wann ist der Antrag zu stellen? | Vor Maßnahmenbeginn |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? | Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung vom 18.03.2008, gültig bis 31.12.2013 |
| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? |
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