Amtliche Bekanntmachung

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Private Dorfentwicklungsmaßnahmen

Steckbrief

Bezeichnung Förderprogramm Integrierte ländliche Entwicklung (ILE)
Wer wird gefördert? Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts
Was wird gefördert? Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung typisch ländlicher Gebäude (ortsbildprägender Charakter)
Wie sind die Konditionen?
  • 30 % (max. 30.000 €) bei ILEK-Umsetzung und/oder DIEK
  • 40 % (max. 30.000 €) bei LEADER-Umsetzung,

der zuwendungsfähigen Ausgaben

DIEK: Dorfinnenentwicklungskonzept

Wo ist der Antrag zu stellen?

Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 33, einzureichen

Wann ist der Antrag zu stellen? Vor Maßnahmenbeginn
Welche Rechtsgrundlage besteht? Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung vom 18.03.2008, gültig bis 31.12.2013
Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster?

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