Amtliche Bekanntmachung

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Integrierte ländliche Entwicklung (ILE)

Steckbrief

Bezeichnung Förderprogramm Integrierte ländliche Entwicklung (ILE)
Wer wird gefördert?
  • natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften des öffentlichen und privaten Rechts in LEADER-Regionen für Ortschaften unter 30000 Einwohner
  • Gemeinden, Landkreise und Körperschaften des öffentlichen Rechts, soweit sie Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen
  • Lokale Aktionsgruppen (LAG)
  • 5 LEADER-Regionen
    • Baumberge
    • Bocholter Aa
    • Steinfurter Land
    • Tecklenburger Land
    • Kulturlandschaft Ahaus, Heek, Legden
Was wird gefördert?
  • Aufwendungen für die lokalen Aktionsgruppen
  • Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien
  • Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft durch Förderung der Umstrukturierung, Entwicklung und Innovation,
  • Verbesserung der Umwelt und Landschaft durch Förderung der Landbewirtschaftung sowie Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum
  • Kooperationsprojekte zur gebietsübergreifenden und transnationalen Zusammenarbeit
  • Maßnahmen der Dorfentwicklung
  • Maßnahmen der Bodenordnung nach dem Flurbereinigungs-gesetz
Wie sind die Konditionen?

Der Fördersatzbeträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Kofinanzierung aus öffentlichen Mitteln in gleicher Höhe, die Umsatzsteuer ist bedingt zuwendungsfähig

Wo ist der Antrag zu stellen?

Die Antragsunterlagen sind über die jeweilige LAG, bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 33, einzureichen

Wann ist der Antrag zu stellen? Vor Maßnahmenbeginn
Welche Rechtsgrundlage besteht?

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung vom 18.03.2008, gültig bis 21.12.2013

Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster?
  • Thomas Lange Tel.:  02541 - 911 226
    für die LEADER-Regionen: Steinfurter Land und Tecklenburger Land
  • Thomas Bücking Tel.: 02541 – 911 158
    für die LEADER-Regionen: Baumberge und Bocholter Aa

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