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Nahwärme-, Biogasleitungen
Steckbrief
| Bezeichnung Förderprogramm | Integrierte ländliche Entwicklung (ILE) |
| Wer wird gefördert? | Gemeinden und Kreise sowie natürliche und juristische Personen des privaten Rechts |
| Was wird gefördert? | Infrastrukturmaßnahmen zur dezentralen Versorgung mit erneuerbaren Energien (Nahwärme- oder Biogasleitungen), jedoch keine Anlagen zur Energieerzeugung. |
| Wie sind die Konditionen? |
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| Wo ist der Antrag zu stellen? | Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 33, einzureichen |
| Wann ist der Antrag zu stellen? | Vor Maßnahmenbeginn |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? | Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung vom 18.03.2008, gültig bis 31.12.2013 |
| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? | Werner Wiegert Tel.: 02541 – 911 128 |

