Amtliche Bekanntmachung

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Nahwärme-, Biogasleitungen

Steckbrief

Bezeichnung Förderprogramm Integrierte ländliche Entwicklung (ILE)
Wer wird gefördert? Gemeinden und Kreise sowie natürliche und juristische Personen des privaten Rechts
Was wird gefördert? Infrastrukturmaßnahmen zur dezentralen Versorgung mit erneuerbaren Energien (Nahwärme- oder Biogasleitungen), jedoch keine Anlagen zur Energieerzeugung.
Wie sind die Konditionen?
  • Bei natürliche und juristische Personen des privaten Rechts 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 100.000 € je Maßnahme
  • Bei Gemeinden und Kreise, 40 % ohne Konzept, 50 % bei ILEK-Umsetzung, 60 % bei LEADER-Umsetzung der zuwendungsfähigen Ausgaben (ohne MwSt.), jedoch höchstens 100.000 € je Maßnahme
Wo ist der Antrag zu stellen?

Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 33, einzureichen

Wann ist der Antrag zu stellen? Vor Maßnahmenbeginn
Welche Rechtsgrundlage besteht? Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung vom 18.03.2008, gültig bis 31.12.2013
Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster?

Werner Wiegert Tel.: 02541 – 911 128

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