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Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude
Steckbrief
| Bezeichnung Förderprogramm | Integrierte ländliche Entwicklung (ILE) |
| Wer wird gefördert? | Aktive land- und forstwirtschaftliche Betriebe, mit einer Mindestgröße von 6 ha landw. Nutzfläche bzw. 50 ha Forst |
| Was wird gefördert? | Investive Maßnahmen zur Umnutzung ihrer bestehenden Bausubstanz, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, Wohn-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke, die dazu dienen, Arbeitsplätze zu sichern, neue Arbeitsplätze zu schaffen oder Zusatzeinkommen zu erschließen |
| Wie sind die Konditionen? |
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| Wo ist der Antrag zu stellen? | Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 33, einzureichen |
| Wann ist der Antrag zu stellen? | Vor Maßnahmenbeginn |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? | Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung vom 18.03.2008, gültig bis 31.12.2013 |
| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? |
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