Amtliche Bekanntmachung

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ESF/ Europäischer Sozialfonds

Bezeichnung Förderprogramm

ESF-kofinanzierte arbeitspolitische Förderprogramme Ziel 2

Förderung von

  • Beschäftigungsfähigkeit

  • Jugend und Beruf

  • Integration besonderer Zielgruppen

  • Innovative Modellprojekte

Regionalagentur Emscher Lippe

Wer wird gefördert

In Abhängigkeit von der Art der beantragten Fördergegenstände:

  • Beschäftigte und Arbeitssuchende
  • kleine u. mittelständische Unternehmen (bis 249 Beschäftigte)
  • Transfergesellschaften
  • Bildungsträger, Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger
  • keine Wirtschaftsförderung

Was gefördert wird

1. Förderung von Potentialberatung für Unternehmen / Beratungsschecks (Steckbrief)

2.Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten /Bildungschecks (Steckbrief)

3. Förderung des Beschäftigungstransfers

4. Integration von (Schwer)Behinderten

5. Förderung von innovativen Ansätzen zur Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik (Modellprojekte) (Steckbrief)

6. Förderung von Maßnahmen im Rahmen "Ausbildungskonsens NRW" und betriebliche Berufsausbildung im Verbund (Steckbrief)

Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen:

Wie die Konditionen sind/

Gefördert werden:

I..d.R.

  • Personal- und Sachausgaben der Maßnahme bzw. Lehrgangskosten,
  • für Teilnehmer an Maßnahmen unter Umständen Mehraufwands- entschädigung und Kinder- betreuungszuschuss.
  • Maßnahmebezogene Höchstgrenzen

Wo ist der Antrag zu stellen

  • Grundsätzlich bei der Bezirksregierung Münster Dez. 34/APF

  • Bei Bildungsscheck Antragsverfahren über Bildungsberatungstellen

  • Bei Potenzialberatungen / Beratungsscheck Antragsverfahren über Beratungsstellen

  • Bei Modellprojekten Antragsverfahren über Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW und die Regionalagenturen.

Wann ist der Antrag zu stellen

  • Rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme

Welche Rechtsgrundlage

  • § 23, 44 LHO (Landeshaushaltsordnung)
  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Arbeitspolitik und der Aus- und Weiterbildung unter Einbeziehung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF-Förderrichtlinie)

Was noch wichtig ist

  • Die Förderung von Investitionen ist nicht möglich.

Wer weiter informiert

Ansprechpartner beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales

Wo gibt es Formulare und weitere Unterlagen

  • Bei den Beratungsstellen (siehe oben)
  • bei den Wirtschaftsförderungsämtern
  • www.esf.nrw.de

Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Info