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Tourismus
Das Münsterland
Das Münsterland positioniert und profiliert sich im Wesentlichen durch das Tourismussegment Radtourismus. Weitere Kernkompetenzen des Münsterlandes sind der Landtourismus "Urlaub auf dem Bauernhof" und der "Reittourismus" - Reiten als Freizeit im Urlaub. Um die Koordination und Vermarktung einer Pferderegion zu professionalisieren, wurde ein "Masterplan Pferderegion" erstellt.
Mehr zum Reittourismus im Münsterland erfahren Sie hier.
Die Emscher-Lippe Region
Die Emscher-Lippe Region als Teil des Ruhrgebietes hat ihre touristischen Kernkompetenzen besonders in den Bereichen
- Städte- und Kulturtourismus auf Basis seines industriellen Erbes (Industriekultur),
- Sport, Entertainment, Fun und Action
- Messen, Tagungen und Kongresse
Daneben hält insbesondere die nördliche Peripherie des Ruhrgebietes mit seinem fließenden Übergang in die münsterländische Parklandschaft weitere touristische Angebote, z.B. den Landtourismus und das Freizeitreiten, bereit.
Weitere Informationen zum Tourismus im Regierungsbezirk Münster erhalten Sie bei der
- Münsterland Touristik Zentrale (MTZ), sowie bei der
- Ruhrgebiet Tourismus GmbH (RTG), und dem
- Nordrhein-Westfalen Tourismus e. V.
Tourismusförderung
Welche Projekte sind förderfähig?
Tourismusprojekte werden vom Land NRW unterstützt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
1. Die örtlichen und regionalen Förderprojekte müssen die touristische Ausrichtung bzw. Profilierung einer Region vertiefen oder vorhandene thematische Kernkompetenzen stärken.
2. Eine Profilierung erfolgt durch Projekte, die eine Region touristisch prägen oder deren Stärken akzentuieren, wie zum Beispiel im Münsterland der Rad- und Reittourismus.
3. Für die beantragten Maßnahmen hat ein sog. regionaler Konsens zu erfolgen. Für die Konsensfindungen sind die jeweiligen Tourismusagenturen vor Ort (z.B. Münsterland Touristik Zentrale, Ruhrgebiet Tourismus GmbH) zuständig.
Wie sind die Förderkonditionen?
1. Das Projekt muss wirtschaftlich tragfähig sein, Fördergelder werden für eine "Anschubfinanzierung" gegeben.
2. Die Förderung wird im Rahmen einer Anteilsfinanzierung gewährt. Grundsätzlich sollte ein Eigenanteil von mindestens 50 % aufgebracht werden.
Den Förderantrag stellen Sie bei der Bezirksregierung. Hier erhalten Sie auch Antworten auf weitere zuwendungsrechtliche Fragestellungen.
