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Versicherungsaufsicht
Maßgebliche Rechtsgrundlage der Versicherungsaufsicht ist das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Das VAG enthält Regelungen für die Anbieter von Versicherungen.
Oberste Versicherungsaufsichtsbehörde ist das Bundesfinanzministerium. Mit dem "Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht" (Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz - FinDAG) vom 22. April 2002 wurde weiterhin eine Bundesoberbehörde eingerichtet, die für bestimmte private und öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen zuständig ist. Diese Unternehmen sind durch ein bundesweites bzw. internationales Betätigungsfeld gekennzeichnet.
Dem Land NRW wurde vom Bundesfinanzministerium die Versicherungsaufsicht über ca. 500 kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit übertragen. Diese Aufgabe wird von den Bezirksregierungen ausgeübt. Charakteristisches Merkmal dieser Versicherer ist der regional begrenzte Wirkungskreis.
Die Versicherungsaufsicht dient der Beseitigung von Missständen im Versicherungsgewerbe. Die beiden Hauptziele der Versicherungsaufsicht bestehen darin, die Belange der Versicherten ausreichend zu wahren und sicherzustellen, dass die künftigen Verpflichtungen des Versicherungsunternehmens jederzeit erfüllbar sind. Hieraus resultieren im Wesentlichen nachfolgende Handlungsfelder der Versicherungsaufsicht:
- Zulassung zum Geschäftsbetrieb: Die Erlaubnis zur Einrichtung eines Versicherungsbetriebes ist zu erteilen, wenn das Unternehmen in der Lage ist, die künftigen Verpflichtungen dauerhaft zu erfüllen. Zur Feststellung dieses Sachverhaltes sind verschiedene vereinsrechtliche und betriebswirtschaftliche Analysen und Beurteilungen durch die zuständige Aufsichtsbehörde erforderlich (Rechtmäßigkeit der Vereinssatzung, ausreichende Solvabilität, Eignung der Geschäftsführung etc.)
- Laufende Finanzaufsicht: Die Aufsichtsbehörde achtet im Rahmen der Finanzaufsicht insbesondere auf die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsgeschäften. Hierbei ist u.a. die Bildung ausreichender versicherungstechnischer Rückstellungen, die Anlage in geeignete Vermögenswerte, die Einhaltung der kaufmännischen Grundsätze und die Solvabilität der Unternehmen zu überprüfen.
- Laufende Rechtsaufsicht: Die laufende Rechtsaufsicht konzentriert sich auf die ordnungsgemäße Durchführung des Geschäftsbetriebs einschließlich der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen und der das privatrechtliche Versicherungsverhältnis betreffenden Vorschriften.
