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Amtliche Bekanntmachung

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Versicherungsaufsicht

Maßgebliche Rechtsgrundlage der Versicherungsaufsicht ist das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Das VAG enthält Regelungen für die Anbieter von Versicherungen.

Oberste Versicherungsaufsichtsbehörde ist das Bundesfinanzministerium. Mit dem "Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht" (Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz - FinDAG) vom 22. April 2002 wurde weiterhin eine Bundesoberbehörde eingerichtet, die für bestimmte private und öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen zuständig ist. Diese Unternehmen sind durch ein bundesweites bzw. internationales Betätigungsfeld gekennzeichnet.

Dem Land NRW wurde vom Bundesfinanzministerium die Versicherungsaufsicht über ca. 500 kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit übertragen. Diese Aufgabe wird von den Bezirksregierungen ausgeübt. Charakteristisches Merkmal dieser Versicherer ist der regional begrenzte Wirkungskreis.

Die Versicherungsaufsicht dient der Beseitigung von Missständen im Versicherungsgewerbe. Die beiden Hauptziele der Versicherungsaufsicht bestehen darin, die Belange der Versicherten ausreichend zu wahren und sicherzustellen, dass die künftigen Verpflichtungen des Versicherungsunternehmens jederzeit erfüllbar sind. Hieraus resultieren im Wesentlichen nachfolgende Handlungsfelder der Versicherungsaufsicht:

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Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Fischer, Petra

Sachbearbeiterin
Telefon: 0251/411-1605
Telefax: 0251/411-81605

 

Laubrock, Wilhelm

Sachbearbeiter
Telefon: 0251/411-1711
Telefax: 0251/411-81711

 

Rieger, Thorsten

Sachbearbeiter Versicherungsaufsicht
Telefon: 0251/ 411-1708
Telefax: 0251 411-81708

 

Kunz, Verena

Leitrin Teildezernat (Dezernentin)
Telefon: 0251/411-3676
Telefax: 0251/411-83676