| Bezeichnung Förderprogramm |
Konjunkturpaket II - Zukunftsinvestitionsgesetz |
| Wer wird gefördert? |
- Kreise, kreisfreie Städte, Städte und Gemeinden
- Landschaftsverband LWL
- Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen sind
- öffentliche Träger, natürliche oder juristische Personen, als andere Träger (sogenannte Dritte), die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge wahrnehmen (Trägerneutralität)
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| Was wird gefördert? |
Investitionen in den Förderschwerpunkten:
- Bildungsinfrastruktur: frühkindliche Infrastruktur, Schulinfrastruktur, (insbesondere energetische Sanierung), Hochschulen, kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung, Forschung
- Infrastruktur: Krankenhäuser, Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV), ländliche Infrastruktur, kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutz), Informationstechnologie, sonstige Infrastrukturinvestitionen
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| Wie sind die Konditionen? |
- Pauschal zugewiesene Mittel nach einem bestimmten Schlüssel
- Maßnahmen müssen zusätzlich und nachhaltig sein
- Keine Doppelförderung
- Förderzeitraum: 27.01.2009 - 31.12.2011(Beginn der Maßnahme muss aber noch hin 2010 liegen)
- Eigenanteil der kommunalen Zuwendungsempfänger 12,5 % (abgewickelt über Tilgungsfond ITFG)
- Eigenanteil anderer Träger 12,5 % (Sollbestimmung)
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| Wo ist der Antrag zu stellen? |
- Projektgruppe Konjunkturpaket II im Dezernat 34 der Bezirksregierung über elektronisches System IDEV
- Pauschaliertes Verfahren (kein Antragsverfahren)
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| Wann ist der Antrag zu stellen? |
Spätestens mit dem ersten Mittelabruf bis zum Ende des Förderzeitraums
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| Welche Rechtsgrundlage besteht? |
- Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG)
- Investitionsförderungsgesetz NRW (InföG)
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| Wer informiert weiter? |
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| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? |
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