Amtliche Bekanntmachung

Sie sind hier:

 

Konjunkturpaket II - Zukunftsinvestitionsgesetz

Steckbrief

Bezeichnung Förderprogramm Konjunkturpaket II - Zukunftsinvestitionsgesetz
Wer wird gefördert?
  • Kreise, kreisfreie Städte, Städte und Gemeinden
  • Landschaftsverband LWL
  • Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen sind
  • öffentliche Träger, natürliche oder juristische Personen, als andere Träger (sogenannte Dritte), die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge wahrnehmen (Trägerneutralität)
Was wird gefördert?

Investitionen in den Förderschwerpunkten:

  • Bildungsinfrastruktur: frühkindliche Infrastruktur, Schulinfrastruktur, (insbesondere energetische Sanierung), Hochschulen, kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung, Forschung
  • Infrastruktur: Krankenhäuser, Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV), ländliche Infrastruktur, kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutz), Informationstechnologie, sonstige Infrastrukturinvestitionen
Wie sind die Konditionen?
  • Pauschal zugewiesene Mittel nach einem bestimmten Schlüssel
  • Maßnahmen müssen zusätzlich und nachhaltig sein
  • Keine Doppelförderung
  • Förderzeitraum: 27.01.2009 - 31.12.2011(Beginn der Maßnahme muss aber noch hin 2010 liegen)
  • Eigenanteil der kommunalen Zuwendungsempfänger 12,5 % (abgewickelt über Tilgungsfond ITFG)
  • Eigenanteil anderer Träger 12,5 % (Sollbestimmung)
Wo ist der Antrag zu stellen?
  • Projektgruppe Konjunkturpaket II im Dezernat 34 der Bezirksregierung über elektronisches System IDEV
  • Pauschaliertes Verfahren (kein Antragsverfahren)
Wann ist der Antrag zu stellen? Spätestens mit dem ersten Mittelabruf bis zum Ende des Förderzeitraums
Welche Rechtsgrundlage besteht?
  • Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG)
  • Investitionsförderungsgesetz  NRW (InföG)
Wer informiert weiter?
Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster?

 

Zurück zur Förderungsstartseite

Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Schnellzugriff:

Info