Amtliche Bekanntmachung

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INTERREG IV A

Steckbrief

Bezeichnung Förderprogramm INTERREG IV A Deutschland-Nederland
Wer wird gefördert?
  • Gemeinden, Gemeindeverbände, Vereine und sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und natürliche Personen, die ein Unternehmen betreiben.
  • Im Wettbewerb stehende Unternehmen nur im Rahmen von Kooperationen mit Universitäten / Fachhochschulen / Forschungseinrichtungen / Transferstellen und sonstigen Bildungseinrichtungen oder
  • Verbundprojekte von Unternehmen
Was wird gefördert?

Grenzübergreifende Projekte in den Handlungsfeldern:

  • Wissenschaft, Technologie und Innovation
  • Nachhaltige regionale Entwicklung
  • Integration und Gesellschaft
  • Technische Hilfe
Wie sind die Konditionen? Gefördert werden nur Projekte, die grenzüberschreitenden Charakter haben, was durch gemeinsame Ausarbeitung, gemeinsame Durchführung, gemeinsame Finanzierung und personelle Zusammenarbeit des Projektes durch die Projektpartner beider Länder gekennzeichnet ist.
Wo ist der Antrag zu stellen? Beim regionalen Programmmanagement (EUREGIO e.V., Euregio Rhein-Waal, Euregio Rhein-Maas-Nord und Ems-Dollart-Region ) oder dem Gemeinsamen INTERREG-Sekretariat
Wann ist der Antrag zu stellen? Vor Beginn der Maßnahme
Welche Rechtsgrundlage besteht? Fördergrundsätze für das INTERREG IV A Programm Deutschland – Nederland 2007 - 2013
Wer informiert weiter?
  • Die vier Euregios, das gemeinsame INTERREG-Sekretariat
  • Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW
Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster?

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