Amtliche Bekanntmachung

Sie sind hier:

 

Kompetenzentwicklung von Beschäftigten / Bildungsscheck

Steckbrief

Bezeichnung Förderprogramm Förderung der Kompetenzentwicklung von Beschäftigten / Bildungsscheck
Wer wird gefördert?
  • Beschäftigte in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen
  • Berufsrückkehrer/-innen unter bestimmten Voraussetzungen
Was wird gefördert?
  • Weiterbildung von Beschäftigten im Unternehmen (betrieblicher Zugang)
  • Weiterbildung von einzelnen Beschäftigten (individueller Zugang)
Wie sind die Konditionen?

Bezuschusst werden 50 Prozent der Kursentgelte, maximal 500 Euro je Bildungsscheck

Wo ist der Antrag zu stellen?
Wann ist der Antrag zu stellen?
  • Ausstellung des Bildungsschecks vor Kursbuchung
  • Bildungsscheckinhaber übergibt Bildungsscheck an Weiterbildungsanbieter bei Kursbuchung
  • Einreichung des Bildungsscheck durch den Weiterbildungsanbieter an die Bezirksregierung Münster nach Kursbeginn zur Auszahlung
Welche Rechtsgrundlage besteht?
  • § 23 und § 44 Landeshaushaltsordnung
  • ESF-Förderrichtlinie
Wer informiert weiter?
Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster?

 

Zurück zur Förderungsstartseite

Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Schnellzugriff:

Info