Sie sind hier:
Kompetenzentwicklung von Beschäftigten / Bildungsscheck
Steckbrief
| Bezeichnung Förderprogramm | Förderung der Kompetenzentwicklung von Beschäftigten / Bildungsscheck |
| Wer wird gefördert? |
|
| Was wird gefördert? |
|
| Wie sind die Konditionen? | Bezuschusst werden 50 Prozent der Kursentgelte, maximal 500 Euro je Bildungsscheck |
| Wo ist der Antrag zu stellen? |
|
| Wann ist der Antrag zu stellen? |
|
| Welche Rechtsgrundlage besteht? |
|
| Wer informiert weiter? |
|
| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? |
|

