Amtliche Bekanntmachung

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Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm - Infrastrukturförderung

Steckbrief

Bezeichnung Förderprogramm Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen Infrastrukturförderung
Wer wird gefördert?
  • vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände,
  • juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen
  • Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts,
  • natürliche Personen oder juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtet sind
  • in Ausnahmefällen: Hochschulen oder Fachhochschulen in Trägerschaft des Landes NRW
  • GbR’s oder Kooperationen
Was wird gefördert? Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur und der Tourismusinfrastruktur sowie Standortmarketing-aktivitäten
Wie sind die Konditionen?
  • Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen sein
  • Sicherstellung der Gesamtfinanzierung
  • Umsetzung innerhalb von 36 Monaten
  • 15 Jahre Infrastrukturbindungsfrist
  • regionale abgestimmte Projekte, Bestandteil einer regionalen Entwicklungsstrategie oderWettbewerbssieger
  • Fördersatz 80% der unrentierlichen Ausgaben (in Ausnahmen 90%)
Wo ist der Antrag zu stellen? Bezirksregierung , Dezernat 34
Wann ist der Antrag zu stellen?

Keine Fristen

Ausnahme: Teilnahme an Wettbewerbsverfahren Einzelheiten finden Sie hier .
Welche Rechtsgrundlage besteht?

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen – Infrastrukturrichtlinie, §§ 23,44 Landeshaushaltsordnung

Wer informiert weiter? Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster?

Herr Neumann (Dezernent), Tel:  0251/411-1692,

dez34@bezreg-muenster..nrw.de

 

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