Sie sind hier:
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm - Infrastrukturförderung
Steckbrief
| Bezeichnung Förderprogramm | Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen Infrastrukturförderung |
| Wer wird gefördert? |
|
| Was wird gefördert? | Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur und der Tourismusinfrastruktur sowie Standortmarketing-aktivitäten |
| Wie sind die Konditionen? |
|
| Wo ist der Antrag zu stellen? | Bezirksregierung , Dezernat 34 |
| Wann ist der Antrag zu stellen? | Keine Fristen Ausnahme: Teilnahme an Wettbewerbsverfahren Einzelheiten finden Sie hier . |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? | Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen – Infrastrukturrichtlinie, §§ 23,44 Landeshaushaltsordnung |
| Wer informiert weiter? | Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen |
| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? | Herr Neumann (Dezernent), Tel: 0251/411-1692, dez34@bezreg-muenster..nrw.de
|

