Amtliche Bekanntmachung

Sie sind hier:

 

Investitionsförderung von beruflichen Bildungsstätten

Steckbrief

Bezeichnung Förderprogramm Investitionsförderung von beruflichen Bildungsstätten ( Überbetriebliche Berufsbildungs-stätten –ÜBS-, Kompetenzzentren, sonstige berufliche Bildungsstätten)
Wer wird gefördert?

 

 

 

  • Träger von Bildungseinrichtungen des Handwerks
  • in der Regel juristische Personen des öffentlichen Rechts oder nachweislich gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts im Sinne der Abgabenordnung,
  • Sonstige mit Zustimmung des Ministeriums
Was wird gefördert?
  • Förderung der Anpassung der baulichen Substanz und der Ausstattung an neue Standards der Aus- und Weiterbildung
  • in Kompetenzzentren: Förderung der weitergehenden Spezialisierung auf hohe und moderne technische Standards durch Bezuschussung der Bau- und Ausstattungsinvestitionen
Wie sind die Konditionen?
  • Grundsätzliche Kofinanzierung mit dem Bund: bei Maßnahmen der beruflichen Erstausbildung mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung in Bonn (BIBB) und bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn (BAFA)
  • Positives Sachverständigengutachten
  • Fördersatz: Landesmittel bis zu 20%
  • Förderung ab einem Gesamtinvestitionsvolumen von 50.000,-€
  • Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen sein
  • Sicherstellung der Gesamtfinanzierung
  • Keine Maßnahme mit Erweiterung der Gesamtkapazitäten durch Neu- bzw. Umbau,
  • Keine Instandhaltungsmaßnahmen
Wo ist der Antrag zu stellen? Bezirksregierung Münster

- Dezernat 34 -

Dienstgebäude: Gartenstr. 27,

45699 Herten

Wann ist der Antrag zu stellen? Nach Vorlage des positiven Gutachtens
Welche Rechtsgrundlage besteht?
  • §§ 23,44 Landeshaushaltsordnung
  • sowie die Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung von ÜBS vom 24.06.2009
Was noch wichtig ist?

Wo und wie wird das Projekt angezeigt?

  • Eine Anzeige nach den Bundesrichtlinien vom 24.06.2009 und jeweils ein Projekt-Erhebungsbogen ist über die zuständige Handwerkskammer der zuständigen Bezirksregierung zuzuleiten.
  • Zeitgleich sollen diese Unterlagen ebenfalls beim BIBB oder BAFA eingereicht werden.

 

Wann wird das Projekt gemeldet?

  • Jeweils zum 01.03. des Jahres zum Rankingverfahren bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)        

 

Wann und durch wen erfolgt die Begutachtung?

  • Nach dem Rankingverfahren wird die Bezirksregierung die zu bewilligenden Projekte den entsprechenden Bundesbhörden melden, die dann die Beauftragung des Gutachtens vornehmen.
Wer informiert weiter?
Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster?

Bezirksregierung Münster Dezernat 34 - Außenstelle Herten - bzw. Bund (BIBB oder BAFA)

Zurück zur Förderungsstartseite

Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Schnellzugriff:

Info