| Bezeichnung Förderprogramm |
Investitionsförderung von beruflichen Bildungsstätten ( Überbetriebliche Berufsbildungs-stätten –ÜBS-, Kompetenzzentren, sonstige berufliche Bildungsstätten) |
| Wer wird gefördert? |
- Träger von Bildungseinrichtungen des Handwerks
- in der Regel juristische Personen des öffentlichen Rechts oder nachweislich gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts im Sinne der Abgabenordnung,
- Sonstige mit Zustimmung des Ministeriums
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| Was wird gefördert? |
- Förderung der Anpassung der baulichen Substanz und der Ausstattung an neue Standards der Aus- und Weiterbildung
- in Kompetenzzentren: Förderung der weitergehenden Spezialisierung auf hohe und moderne technische Standards durch Bezuschussung der Bau- und Ausstattungsinvestitionen
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| Wie sind die Konditionen? |
- Grundsätzliche Kofinanzierung mit dem Bund: bei Maßnahmen der beruflichen Erstausbildung mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung in Bonn (BIBB) und bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn (BAFA)
- Positives Sachverständigengutachten
- Fördersatz: Landesmittel bis zu 20%
- Förderung ab einem Gesamtinvestitionsvolumen von 50.000,-€
- Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen sein
- Sicherstellung der Gesamtfinanzierung
- Keine Maßnahme mit Erweiterung der Gesamtkapazitäten durch Neu- bzw. Umbau,
- Keine Instandhaltungsmaßnahmen
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| Wo ist der Antrag zu stellen? |
Bezirksregierung Münster
- Dezernat 34 -
Dienstgebäude: Gartenstr. 27,
45699 Herten
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| Wann ist der Antrag zu stellen? |
Nach Vorlage des positiven Gutachtens
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| Welche Rechtsgrundlage besteht? |
- §§ 23,44 Landeshaushaltsordnung
- sowie die Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung von ÜBS vom 24.06.2009
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| Was noch wichtig ist? |
Wo und wie wird das Projekt angezeigt?
- Eine Anzeige nach den Bundesrichtlinien vom 24.06.2009 und jeweils ein Projekt-Erhebungsbogen ist über die zuständige Handwerkskammer der zuständigen Bezirksregierung zuzuleiten.
- Zeitgleich sollen diese Unterlagen ebenfalls beim BIBB oder BAFA eingereicht werden.
Wann wird das Projekt gemeldet?
- Jeweils zum 01.03. des Jahres zum Rankingverfahren bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)
Wann und durch wen erfolgt die Begutachtung?
- Nach dem Rankingverfahren wird die Bezirksregierung die zu bewilligenden Projekte den entsprechenden Bundesbhörden melden, die dann die Beauftragung des Gutachtens vornehmen.
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| Wer informiert weiter? |
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| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? |
Bezirksregierung Münster Dezernat 34 - Außenstelle Herten - bzw. Bund (BIBB oder BAFA)
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