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Denkmalförderung

Steckbrief

Bezeichnung Förderprogramm Denkmalförderung
Wer wird gefördert? Gemeinden (GV), Private, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Denkmalpflegeorganisationen, gemeinnützige Träger
Was wird gefördert? Maßnahmen zu Schutz und Pflege von Denkmälern, Erhalt und Instandsetzung der denkmalwerten Substanz
Wie sind die Konditionen? Höhe der Zuwendung, bezogen auf die denkmalbedingten zuwendungsfähigen Ausgaben:
- bei Gemeinden (GV) 40 - 50 vH
- bei Privaten, Kirchen etc. maximal 33,3 vH
Wo ist der Antrag zu stellen? in zweifacher Ausfertigung über die Untere Denkmalbehörde (Gemeinde) bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 35, Denkmalangelegenheiten
Wann ist der Antrag zu stellen? bis zum 01.10. für das Folgejahr
Welche Rechtsgrundlage besteht? § 35 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG) i. V. mit den Förderrichtlinien Denkmalpflege
Was noch wichtig ist? Voraussetzungen: Eintragung in die Denkmalliste bzw. endgültige Unterschutzstellung, Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde gem. § 9 DSchG, kein vorzeitiger Maßnahmebeginn
Wer informiert weiter? Bezirksregierung Münster, Dezernat 35
Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? Karin Geißler Tel. 0251-411/1510

Reinhild Engelmann Tel. 0251-411/1471

Ute Susman Tel. 0251-411/1546

Hans-Georg Mettler Tel. 0251-411/1469

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