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Denkmalförderung
Steckbrief
| Bezeichnung Förderprogramm | Denkmalförderung |
| Wer wird gefördert? | Gemeinden (GV), Private, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Denkmalpflegeorganisationen, gemeinnützige Träger |
| Was wird gefördert? | Maßnahmen zu Schutz und Pflege von Denkmälern, Erhalt und Instandsetzung der denkmalwerten Substanz |
| Wie sind die Konditionen? | Höhe der Zuwendung, bezogen auf die denkmalbedingten zuwendungsfähigen Ausgaben: - bei Gemeinden (GV) 40 - 50 vH - bei Privaten, Kirchen etc. maximal 33,3 vH |
| Wo ist der Antrag zu stellen? | in zweifacher Ausfertigung über die Untere Denkmalbehörde (Gemeinde) bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 35, Denkmalangelegenheiten |
| Wann ist der Antrag zu stellen? | bis zum 01.10. für das Folgejahr |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? | § 35 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG) i. V. mit den Förderrichtlinien Denkmalpflege |
| Was noch wichtig ist? | Voraussetzungen: Eintragung in die Denkmalliste bzw. endgültige Unterschutzstellung, Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde gem. § 9 DSchG, kein vorzeitiger Maßnahmebeginn |
| Wer informiert weiter? | Bezirksregierung Münster, Dezernat 35 |
| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? | Karin Geißler Tel. 0251-411/1510
Reinhild Engelmann Tel. 0251-411/1471 Ute Susman Tel. 0251-411/1546 Hans-Georg Mettler Tel. 0251-411/1469 |

