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Städtebau

St__dtebauIm Arbeitsbereich Städtebau ist das Dezernat 35 mit rechtlichen Fragen der Stadtentwicklung befasst.

Mittels Bauleitplanung steuern die Kommunen als eigenverantwortliche Träger der Planungshoheit die Stadtentwicklung in ihren jeweiligen Gemeindegebieten. Zu diesem Zweck stellen sie zunächst über den Flächennutzungsplan die beabsichtigte Art der Bodennutzung für sämtliche Flächen des Gemeindegebietes dar und steuern so die gesamtgemeindliche Entwicklung.
Aufbauend auf den Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden konkrete Baurechte in einzelnen Teilgebieten mit Bebauungsplänen geschaffen. Hierin wird die Art und das Maß der baulichen Nutzung (z.B. Wohnen; z.B. Gebäudegröße) sowie die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche für jedes Baugrundstück rechtsverbindlich festgelegt.

Für die Kommunen im Regierungsbezirk Münster wird eine umfassende Beratung in sämtlichen Rechts- und Verfahrensfragen der Bauleitplanung angeboten.

Wegen der weitreichenden Bedeutung der Flächennutzungspläne für die geordnete Stadtentwicklung sieht der Gesetzgeber eine verfahrensrechtliche Prüfung und Genehmigung dieser Pläne als Geltungsvoraussetzung vor. Diese Genehmigungsprüfung von Flächennutzungsplänen und ihrer Änderungen (sowie von bestimmten Bebauungsplänen, deren Festsetzungen nicht aus den Darstellungen eines Flächennutzungsplanes entwickelt wurden), nimmt das Dezernat 35 ebenfalls vor.
Dabei wird nicht nur geprüft, ob im Rahmen des Aufstellungsverfahrens sämtliche Formvorschriften eingehalten wurden, sondern auch, ob die Belange sämtlicher Betroffener sachgerecht gegen das Planungsziel abgewogen worden sind. Dies ist insbesondere deshalb bedeutsam, weil der Flächennutzungsplan nicht direkt vom Bürger gerichtlich angreifbar ist.

Einen weiteren Aufgabenbereich des Dezernates 35 mit weitreichender Bedeutung für die Stadtentwicklung stellt die rechtliche Bewertung bestimmter großflächiger Einzelhandelsvorhaben dar.
Sofern Einzelhandelsbetriebe, die nicht der Nahversorgung der Bevölkerung dienen, außerhalb der Ortszentren angesiedelt werden sollen, schreibt das zuständige Landesministerium eine rechtliche Überprüfung der beabsichtigen bauaufsichtlichen Zulassungsentscheidung vor. Diese Regelung dient dem Erhalt attraktiver Ortszenten als lebendige und vielfältige Lebensmittelpunkte.

Regelmäßig ist das Dezernat 35 auch beteiligt an Fachdialogen zum Bauplanungsrecht und nimmt Stellung zu Grundsatzfragen sowie zu beabsichtigten Gesetzesänderungen und Erlassentwürfen.

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Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Gellenbeck, Michaela

Dezernentin
Telefon: 0251 411 1288
Telefax: 0251 411 8 1288

 

Schmidt, Martina

Dezernentin
Telefon: 0251/ 411 1484
Telefax: 0251/ 411 8 1484

 

Knebelkamp, Jörg

Dezernent
Telefon: 0251 411 1721
Telefax: 0251 411 8 1721

 

Stolz, Martin

Dezernent
Telefon: 0251/411 1318
Telefax: 0251/411 8 1318

 

Grewe, Elisabeth

Telefon: 0251/ 411 1487
Telefax: 0251/ 411 8 1471

 

Bunk, Rolf-Richard

Telefon: 0251/ 411 1436
Telefax: 0251/ 411 8 1436

 

Rieger, Wulf

Telefon: 0251/ 411 1477
Telefax: 0251/ 411 8 1477

 

Schmidt, Klaus

Büroleitung
Telefon: 0251/ 411 1479
Telefax: 0251/ 411 8 1479

 

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