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Amtliche Bekanntmachung

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Städtebauförderung

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Städtebau und Stadtentwicklung haben nicht nur eine lokale Dimension. Leistungsstarke, attraktive Städte sind auch wesentliche Keimzellen einer erfolgreichen regionalen Entwicklung. Und das in vielerlei Hinsicht.

Unsere Städte können Motoren sein für Wachstum, Innovation und Beschäftigung. Sie sind Orte der Identität und der Integration. Ihre urbanen und landschaftlichen Qualitäten, ihre Angebote in den verschiedenen Lebensbereichen vermitteln Lebensqualität. Und damit Perspektiven. Lokal wie regional. Mit einem jeweils eigenständigen Profil.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt daher seine Kommunen bei der Vorbereitung und Durchführung von bedeutsamen städtebaulichen Investitionsmaßnahmen. Hierzu wurden im Herbst 2008 grundlegend überarbeitete Förderrichtlinien für die Stadterneuerung veröffentlicht.

Folgende Handlungs- und Förderbereiche stehen darin im Mittelpunkt:

Das Dezernat 35 -Städtebauförderung- berät und unterstützt die Kommunen im Regierungsbezirk Münster bei der Erarbeitung und Durchführung entsprechender Städtebauinvestitionsmaßnahmen. Auf Grundlage der eingereichten Förderanträge stellt das Dezernat das jährliche Städtebauinvestitionsprogramm auf und legt es nach Zustimmung durch den Regionalrat bei der Bezirksregierung Münster dem zuständigen Ministerium für Bauen und Verkehr NRW vor.

Gleichzeitig ist das Dezernat 35 nach Verkündung des Programms durch das Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Bewilligungsbehörde - und somit zuständig für die Erteilung der Zuwendungsbescheide und die weitere zuwendungsrechtliche Abwicklung der einzelnen Stadterneuerungsmaßnahmen. Dies geschieht auf Grundlage der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008).

Für 49 Projekte im Regierungsbezirk Münster werden in 2009 Fördermittel in Höhe von ca. 43 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass alleine mit dieser Jahrestranche im Regierungsbezirk Münster Gesamtinvestitionen in Höhe von ca. 340 Mio. Euro ausgelöst werden.

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Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Weidmann, Ralf

Hauptdezernent
Telefon: 0251/ 411 1475
Telefax: 0251/ 411 8 1475

 

Knebelkamp, Jörg

Dezernent
Telefon: 0251 411 1721
Telefax: 0251 411 8 1721

 

Bardehle, Frank

Telefon: 0251/ 411 1503
Telefax: 0251/ 411 8 1503

 

von Bruchhausen, Ulrich

Telefon: 0251/ 411 1501
Telefax: 0251/ 411 8 1501

 

Isferding, Markus

Telefon: 0251/ 411 1281
Telefax: 0251/ 411 8 1281

 

Schmidt, Ursula

Telefon: 0251 411 1397
Telefax: 0251 411 8 1397

 

Voigt, Mirjam

Telefon: 0251/ 411 1478
Telefax: 0251/ 411 81478

 

Vogel, Brigitte

Telefon: 0251/ 411 1506
Telefax: 0251/ 411 8 1506

 

Walterbusch, Martina

Telefon: 0251/ 411 1496
Telefax: 0251/ 411 8 1496

 

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